Nach Sterbehilfe: Niederländische Ärztin freigesprochen

Den Haag (dpa) - Nach der aktiven Sterbehilfe bei einer demenzkranken
Frau ist eine niederländische Ärztin vom Vorwurf des Mordes
freigesprochen worden. Die Ärztin habe sorgfältig nach den
gesetzlichen Regeln gehandelt, urteilte ein Gericht am Mittwoch in
Den Haag. Es war der erste Strafprozess zur aktiven Sterbehilfe seit
der Legalisierung in den Niederlanden 2002.

Die Ärztin hat das Leben einer 74-Jährigen im April 2016 beendet. Die
Frau hatte eine Patientenverfügung unterzeichnet, kurz nachdem man
bei ihr Alzheimer festgestellt hatte. Jahre später aber, als sie
bereits schwer erkrankt war, hatte sie widersprüchliche Angaben zu
ihrem Sterbewunsch gemacht. Nach Abstimmung mit den Angehörigen
beschloss die Ärztin, das Leben der Frau zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch gefordert allerdings
ohne weitere Strafe. Die Ärztin hätte zunächst ein Gespräch mit der

Patientin führen müssen. Das aber ließ das Gericht nicht gelten. Das

Urteil wird als wichtiges Signal gewertet für die Fälle, dass
Patienten ihren Sterbewunsch nicht mehr äußern können.

Die Niederlande hatten als erstes Land der Welt die aktive
Sterbehilfe unter strengen Bedingungen ermöglicht. Danach muss ein
Patient unerträglich und aussichtslos leiden, er muss selbst
ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten haben und ein zweiter Arzt muss
konsultiert werden.