Bundesärztekammer mahnt Selbstbestimmung bei Intensivpflege an

Berlin (dpa) - Die Bundesärztekammer mahnt bei den Reformplänen für
die Pflege schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung weitere
Ausnahmen an, um die Selbstbestimmung aller Patienten zu erhalten. Es
sei grundsätzlich zu befürworten, dass außerklinische Intensivpflege

in der Regel in Pflegeeinrichtungen oder speziellen «Pflege-WGs»
erbracht werden solle, erklärte die Kammer am Dienstag in Berlin. Es
sollten aber Ausnahmen für Erwachsene in heimischem Umfeld möglich
sein. Die jetzigen Pläne würden bestimmte Patientengruppen durch den
«rigiden Ausschluss einer häuslichen Versorgung» in der Möglichkeit

einer selbstbestimmten und frei gewählten Lebensführung einschränken.


Laut einem ersten Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
sollen Menschen, die etwa nach einem Unfall künstlich beatmet werden
müssen, eine bessere Betreuung bekommen. Um höhere Qualitätsstandards

zu verankern, soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung dafür
künftig die Ausnahme sein. Weiterhin Anspruch auf Intensivpflege zu
Hause haben sollen minderjährige Kinder. Ausnahmen sollen zudem
möglich sein, wenn die Unterbringung in einer Einrichtung nicht
möglich oder zumutbar ist.

Die Bundesärztekammer betont in ihrer Stellungnahme für eine Anhörung

zu dem Entwurf, im Hinblick auf die Lebensqualität und -perspektive
der Betroffenen sollten die geeignete Wohnform und die nötige
Versorgungsform gemeinsam ermittelt werden, auch vor dem Hintergrund
von Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. «Dies
darf nicht auf bestimmte Altersgruppen beschränkt werden.»

Spahn hatte die Pläne gegen wachsende Proteste verteidigt. Das
Ministerium betonte zugleich, dass man auch Kritik von Betroffenen
ernst nehme und in den Beratungen mit aufgreifen wolle.