Sozialgericht verhandelt über Pflegekosten für schwerbehinderten Mann

Mainz (dpa/lrs) - Wer trägt die Kosten für die Betreuung eines
schwerbehinderten Mannes? Darüber verhandelt das Sozialgericht Mainz
in zwei Verfahren. Der 31-jährige Kläger muss rund um die Uhr betreut
werden und beschäftigt daher elf Assistenzkräfte sowie eine
Fallmanagerin. Über die Kosten dafür gibt es Streit. «Mein Ziel ist
es, ein ganz normales Leben zu führen, ich kann kein kleines
Unternehmen zur Verwaltung der Hilfskräfte führen», erklärte der
Kläger Markus Igel am Mittwoch vor dem Sozialgericht Mainz.

Bedingt durch seine Behinderung könne er schlecht mit Zahlen umgehen,
sagte Igel. Eine Fallmanagerin helfe daher bei Lohnabrechnungen oder
Dienstplänen und führe Vorgespräche mit potenziellen Pflegekräften.

Chef sei jedoch er.

Der Kläger Markus Igel leidet unter einer frühkindlichen
Hirnschädigung. Das beklagte Saarland hat dem Mann - der inzwischen
im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach wohnt - vor rund fünf Jahren
einen Betrag in Höhe von monatlich rund 7350 Euro für die notwendige
24-stündige Betreuung bewilligt, wie das Sozialgericht in Mainz
mitteilte. Dies reicht nach Ansicht des Klägers aber nicht aus,
notwendig seien weitere rund 5400 Euro pro Monat.

Im ersten Verfahren ging es vor allem um die Zuständigkeit des
Kostenträgers. Dieses wurde am Vormittag vertagt. Es sollen nun noch
weitere Kostennachweise seitens des Klägers eingereicht werden.