Kabinett will Entlastung pflegender Angehöriger auf den Weg bringen

Wenn alte Menschen ins Pflegeheim müssen, aber den Eigenanteil nicht
aufbringen können, müssen unter Umständen die Kinder zahlen. Das soll

sich nun ändern.

Berlin (dpa) - Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell
entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor,
das an diesem Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung
nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten
werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahresbruttoeinkommen
von 100 000 Euro möglich sein.

Diese Entlastung sei «längst überfällig», sagte Bundesarbeitsmini
ster
Hubertus Heil (SPD) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Der
Sozialverband VdK begrüßte das Gesetz, weil es älteren Menschen aus
einer schwierigen Lage hilft, wie Präsidentin Verena Bentele in den
Funke-Zeitungen erläuterte. «Sie gehen nicht ins Heim, obwohl sie zu
Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, damit ihre
Kinder nicht belastet werden.»

Die Kommunen befürchten aber Belastungen in Milliardenhöhe und pochen
auf das Solidaritätsprinzip des Sozialhilferechts. Der
Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg,
sagte den Blättern: «Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und
Eltern gegenseitig füreinander einstehen. Daran sollte nicht
gerüttelt werden.»

Heil sagte weiter: «Außerdem verbessern wir das selbstbestimmte Leben
von Menschen mit Behinderungen. Wir finanzieren die ergänzende und
unabhängige Teilhabeberatung künftig dauerhaft und mit mehr Geld.
Zusätzlich erleichtern wir Menschen mit Behinderungen eine
betriebliche Ausbildung durch das neue Budget für Ausbildung.»