12 000 Euro Schmerzensgeld für zu Unrecht fixierte Patientin

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Land Hessen muss einer Frau 12 000
Euro Schmerzensgeld zahlen, weil sie ohne richterliche Anordnung in
einer psychiatrischen Klinik ans Bett gefesselt wurde. Eine Fixierung
stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit und körperliche
Unversehrtheit dar, begründete das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt
sein am Montag veröffentlichtes Urteil (Az. 8 U 59/18).

Das Amts- und das Landgericht hätten lediglich die Einweisung der
Frau in eine geschlossene Einrichtung für zulässig erklärt - dies
schließe eine Fixierung oder eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten
jedoch nicht ein. Der Patientin sei somit die ihr noch verbliebene
Freiheit genommen worden, sich etwa in ihrem Zimmer frei zu bewegen.
Zum Alter der Patientin machte das OLG aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes keine Angaben. Auch um welche Klinik es sich
handelt, wurde nicht bekannt.

Das Land - und nicht etwa das Krankenhaus - muss den Schaden
ersetzen, weil die Unterbringung von psychisch Kranken dem Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und damit eine staatliche
Aufgabe ist. Das Landgericht hatte die Klage zuvor abgewiesen. Das
Urteil des OLG ist nicht anfechtbar.