Bericht: Spahn legt Gesetzentwurf zu Reform der Notfallversorgung vor

Berlin (dpa) - Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
geplante Reform der Notfallversorgung nimmt einem Medienbericht
zufolge Gestalt an. Nachdem Spahn bereits Mitte Dezember 2018
Grundzüge vorgestellt hatte, liege nun ein Gesetzentwurf vor,
berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montag).

«Derzeit sind die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu häufig
überlaufen, weil unter den Patienten auch solche sind, denen
andernorts besser geholfen werden könnte», begründete Spahn gegenüb
er
den Funke-Zeitungen die Notwendigkeit der Reform. Dadurch seien die
Wartezeiten für Patienten, die dringend auf die Hilfe in der
Notfallambulanz angewiesen seien, «oft zu lang». Es handele sich um
eine «Reform, die an der Wurzel ansetzt», sagte der CDU-Politiker.
Sie erfordere möglicherweise sogar eine Änderung des Grundgesetzes.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen nach Funke-Angaben die Nummer 112
für den Rettungsdienst und die Nummer 116 117, unter der die
Terminservicestellen der niedergelassenen Ärzte zu erreichen sind,
faktisch zusammengeschaltet werden. Dort sollen Patienten demnach
eine erste Einschätzung bekommen, ob ihnen in einer Klinik oder bei
einem ambulanten Arzt am besten geholfen werden kann. Der
Gesetzentwurf spreche von der «zentralen Lotsenfunktion» der
Notfallleitstellen, hieß es.

Wenn Patienten in Krankenhäuser gingen, solle es bundesweit
«Integrierte Notfallzentren» (INZ) geben, die von den Kliniken und
den Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam betrieben würden.
Patienten sollten dort entweder sofort in die Notaufnahme geschickt
oder ambulant weiterbehandelt werden. Die Notfallzentren sollten dem
Gesetzentwurf zufolge «jederzeit zugänglich» und «räumlich derart
in
ein Krankenhaus eingebunden» sein, dass sie von den Patienten «als
erste Anlaufstelle im Notfall wahrgenommen werden».