Maßregelvollzug in Thüringen: 344 Menschen in Kliniken untergebracht

Gilt ein Beschuldigter in einem Prozess wegen Krankheit als
schuldunfähig, kommt er in eine Forensische Psychiatrie. Doch nicht
immer sind die Entscheidungen der Richter unumstritten.

Erfurt (dpa/th) - 344 Menschen sind in Thüringen auf Anordnung eines
Strafrichters in einer Psychiatrie untergebracht. Die Zahl ist nach
Auskunft des Gesundheitsministeriums seit Jahren relativ gleich. 2018
waren es 341 Patienten, 2015 waren es 336.

In Thüringen gibt es drei Kliniken für Forensische Psychiatrie, wo
der Maßregelvollzug umgesetzt wird: in Stadtroda, in Mühlhausen und
in Hildburghausen.

Ein Gericht ordnet die Unterbringung an, wenn erwachsene Menschen
erhebliche Straftaten begehen und wegen einer psychischen Erkrankung
nicht oder eingeschränkt schuldfähig sind. Die Einweisung dient
sowohl der Behandlung und Sicherung der Patienten als auch der
Verhütung von Verbrechen.

Mit einer Entlassung können Betroffene erst rechnen, wenn Gutachter
sie als ungefährlich eingestuft haben. Im Extremfall müssen Patienten
ihr Leben lang in der Psychiatrie bleiben.

Damit das Gericht entscheiden kann, ob ein Beschuldigter
schuldunfähig ist und damit in eine Psychiatrie kommt, wird die
Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters herangezogen.

Für Diskussionen sorgte vor kurzem die Anordnung des Landgerichts
Gera, den 24-Jährigen aus Vietnam, der seinen Kommilitonen mit einem
Hammer erschlagen hatte, in einer Psychiatrie unterzubringen. Das
Gericht hatte befunden, dass der Mann wegen Schizophrenie nicht
schuldfähig sei. Die Nebenklage hat dagegen Revision eingelegt - mit
dem Argument, dass der Beschuldigte die Tat geplant und sich mit
gezielten Internetrecherchen darauf vorbereitet hatte.