OLG Karlsruhe entscheidet gegen Apothekenautomaten von Docmorris

Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Apothekenunternehmen Docmorris ist mit dem
bundesweit ersten Apothekenautomaten erneut vor dem Oberlandesgericht
(OLG) Karlsruhe gescheitert. Das OLG wies nach Angaben einer
Sprecherin vom Mittwoch die Berufung des Unternehmens gegen ein
Urteil des Landgerichts Mosbach zurück. Geklagt hatte der
Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg.

Bereits Ende Mai hatte das OLG in ähnlichen Verfahren entschieden,
dass Docmorris seinen Apothekenautomaten in Hüffenhardt
(Neckar-Odenwald-Kreis) aus Wettbewerbsgründen nicht betreiben darf.
Die europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden hatte vor
zwei Jahren ein solches Gerät in Betrieb genommen. Das Projekt wurde
nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.

Bei der «pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter
Arzneimittelabgabe» konnten Kunden per Video Kontakt mit einem
Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem
Automaten erhalten.

LAV-Präsident Fritz Becker wertete das Urteil als Sieg des Patienten-
und Verbraucherschutzes über das Profitstreben von Versandhändlern.
Ein Docmorris-Sprecher sagte, das weitere Vorgehen des Unternehmens
in diesem Fall sei noch nicht entschieden.