Vertrauen zerstört - Patientin darf Zahnarzt wechseln

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Eine 65 Jahre alte Frau darf nach einem
Gerichtsbeschluss ihren Zahnarzt wechseln, obwohl ihre Behandlung
noch nicht abgeschlossen ist. Das Vertrauensverhältnis zwischen der
Patientin und der Ärztin sei grundlegend zerstört, eine
Weiterbehandlung daher unzumutbar, teilte das Sozialgericht in
Frankfurt am Mittwoch mit. Einer 72 Jahre alten Patientin untersagten
die Richter hingegen den erhofften Zahnarztwechsel. Bei ihr sahen sie
keinen Beleg für ein zerstörtes Vertrauensverhältnis.

Die 65-Jährige hatte ihrer Zahnärztin wiederholt vorgeworfen, rat-
und hilflos zu sein. Die Medizinerin hatte hingegen behauptet, die
angeblichen Schmerzen der Frau seien nicht nachvollziehbar. Zudem
stritten sich die beiden über die Erfolgsaussichten möglicher
Nachbesserungsversuche. Das werteten die Richter als Beleg für einen
Vertrauensbruch. Bei der 72-Jährigen sahen die Richter hingegen weder
einen Vertrauensbruch noch einen schwerwiegenden Behandlungsfehler.
Zudem habe die Rentnerin nur zwei Nachbesserungsversuche vornehmen
lassen, heißt es in der Begründung.

In ihren Urteilen beriefen sich die Frankfurter Richter auf die
bestehende Rechtsprechung der Obersten Instanzen, die das Recht der
freien Arztwahl nach begonnener Zahnersatzbehandlung einschränkt.
Danach darf ein Versicherter den Arzt nur dann wechseln, wenn die
Weiterbehandlung unzumutbar wäre.