Schlappe vor Gericht - Docmorris bekommt keinen Schadenersatz

Düsseldorf (dpa) - Der Versandhändler Docmorris ist mit einer Klage
auf 14 Millionen Euro Schadenersatz von alteingesessenen Apothekern
gescheitert. Das Landgericht Düsseldorf wies am Mittwoch eine Klage
der Firma gegen die Apothekerkammer Nordrhein ab (Aktenzeichen 15 O
436/16). Es ging um einstweilige Verfügungen, welche die
Apothekerkammer erwirkt hatte und durch die Docmorris im Zeitraum vor
2016 seine Geschäftspolitik hatte ändern müssen. Docmorris hatte zum

Beispiel Kunden mit Hotel-Gutscheinen gelockt, dies nach Intervention
der stationären Apotheker aber unterlassen.

Der Online-Händler aus dem niederländischen Heerlen an der
deutschen Grenze sah sich durch die einstweiligen Verfügungen
ungerecht behandelt. Wegen entgangener Geschäfte pochte die Firma auf
Schadenersatz. Hierbei bezog sich die Firma auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016, das die Preisbindung für
Online-Apotheken mit grenzüberschreitendem Geschäft gekippt hatte.

Doch aus Sicht des Düsseldorfer Landgerichts waren die
einstweiligen Verfügungen rechtmäßig. Das EuGH-Urteil spiele für
den
vorliegenden Sachverhalt keine entscheidende Rolle, stellte die
Vorsitzende Richterin fest. Sie bezog sich stattdessen unter anderem
auf das Heilmittelwerbegesetz, demzufolge «Zugaben» - etwa Gutscheine
- als Kaufanreiz für Heilmittel verboten sind.

Schon seit Jahren streiten sich DocMorris und alteingesessene
Apotheker vor diversen Gerichten. Mit dem Düsseldorfer Urteil muss
der Online-Händler nun eine Schlappe hinnehmen, während die Position
von stationären Apothekern in Deutschland gestärkt wird.