Die Masernimpfpflicht kommt - was bedeutet das? Von Jörg Ratzsch, dpa

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für eine Masernimpfpflicht auf den
Weg gebracht. Vor allem Kita- und Schulkinder müssen künftig zwingend
geimpft sein. Die Regelungen im Detail.

Berlin (dpa) - Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die
gesetzliche Masern-Impfpflicht. Bei Kindern gibt es künftig so gut
wie keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich
impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind.
Die Regelungen im Einzelnen:

Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen? 

Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen

Eltern für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die
schon im Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens
31. Juli 2021 nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die
Masern schon hatten. Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und
Erzieher in Kitas, für Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in

medizinischen und sonstigen «Gemeinschaftseinrichtungen». Dazu zählen

Ferienlager oder auch Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner
solcher Einrichtungen müssen sich impfen lassen oder nachweisen, dass
sie immun sind.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht ratsam - also kontraindiziert - ist,
ist von der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von
der Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil

sie die Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.

Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten?

Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht
gilt, müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das
entscheidet dann über das weitere Vorgehen und kann im Extremfall
Bußgelder bis 2500 Euro verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder
künftig nicht mehr annehmen. Auch gegen die Einrichtungen können
Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich nicht an die Impfpflicht
halten.

Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach? 

Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein
ärztliches Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder
nicht, kann auch einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen
werden, hatte man entweder schon Masern und ist somit immun oder man
ist bereits geimpft. Im Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber
noch einmal impfen lassen, rät die Ständige Impfkommission
(STIKO). Das für Infektionskrankheiten zuständige Robert
Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen Erwachsenen große
Impflücken.

Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle
Kinderarztpraxis? 

Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer
Zahnärzten möglich sein.

Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?

Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu
Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten
kommt es auch zu Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern

sind keine harmlose Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1000
Erkrankten gebe es einen Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst
nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE - wer
im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.