Masernimpfpflicht und Apotheken-Gesetz im Kabinett

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch mehrere
wichtige Gesetze im Gesundheitsbereich auf den Weg bringen.
Beschlossen werden soll das geplante «Masernschutzgesetz». Kinder und
Schüler sowie in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen
arbeitende Beschäftigte müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Die

Impfpflicht soll auch für Tagesmütter gelten und für Bewohner und
Personal in Asylunterkünften. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder b
is
2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen außerdem von Kitas nicht mehr
angenommen werden. Nach der Regierung muss später noch der Bundestag
zustimmen.

Thema im Kabinett ist zudem ein Gesetz, das Apotheken vor Ort stärken
soll. Für Nacht- und Notdienste sollen sie mehr Geld bekommen,
Online-Apotheken dürfen gesetzlich Versicherten bei
verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Rabatte mehr gewähren,
und Apotheken sollen künftig auch Grippeschutzimpfungen anbieten
dürfen. Das soll aber zuerst in regionalen Modellprojekten
ausprobiert werden.

Chronisch Kranke können laut dem Gesetz künftig mit einem Rezept bis
zu drei Mal ein Arzneimittel bei der Apotheke abholen. Auf der
Tagesordnung im Kabinett steht außerdem ein Gesetz zur Reform des
Prüfwesens im Gesundheitssystem - damit soll zum Beispiel die
Überprüfung von Krankenhausabrechnungen verbessert werden.