Prozess um rätselhafte Todesfälle in Seniorenresidenz beginnt

Sie sollen hochbetagten Bewohnern die nötige medizinische Versorgung
vorenthalten und sich verhalten haben wie «Herren über Leben und
Tod». Jetzt müssen sich drei Mitarbeiter eines unterfränkischen
Altenheims wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Bamberg (dpa/lby) - Nach rätselhaften Todesfällen in der
«Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf» beginnt am Mittwoch (9.00 Uhr)
vor dem Landgericht Bamberg der Prozess gegen drei Verdächtige. Der
Heimleiterin, dem Pflegedienstleiter und einem Arzt wirft die
Staatsanwaltschaft gemeinschaftlichen Totschlag durch Unterlassen in
einem Fall und versuchten Totschlag durch Unterlassen in zwei Fällen
vor.

In dem Altenheim im unterfränkischen Untermerzbach (Landkreis
Haßberge) waren vor mehr als drei Jahren fünf Bewohner unter dubiosen
Umständen gestorben. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft, ob
der Grund dafür Misshandlungen oder eine schlechte Versorgung gewesen
sein könnten.

Teils hochbetagten Bewohnern wurde nach Überzeugung der
Anklagebehörde die erforderliche medizinische Versorgung
vorenthalten. Auch seien sie nicht in ein Krankenhaus verlegt worden.
Dies habe in einem Fall den Tod eines Heimbewohners und in zwei
weiteren Fällen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zur
Folge gehabt. Die Angeklagten hätten sich wie «Herren über Leben und

Tod» verhalten, teilte das Gericht vorab mit.

Dem ehemaligen Pflegedienstleiter wird auch vorsätzliche
Körperverletzung zur Last gelegt. Einem Heimbewohner, der die
Nachtruhe nicht einhielt, soll er mit den Worten «Halt die Fresse und
schlaf!» einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Der für das
Heim arbeitende Arzt soll falsche Todesbescheinigungen ausgestellt
haben. Er wurde deshalb auch wegen Falschbeurkundung angeklagt.

Das Landratsamt Haßberge hatte wegen der Vorwürfe eine Schließung der

Seniorenresidenz mit zuletzt etwa 65 Bewohnern angeordnet. Der
Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung jedoch auf und ließ einen
Weiterbetrieb unter bestimmten Auflagen durch einen anderen Betreiber
zu, wie ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage sagte.

Für den Prozess sind 28 Verhandlungstage angesetzt. 43 Zeugen und
zwei rechtsmedizinische Sachverständige sollen gehört, das Urteil am
9. Januar gesprochen werden.