Initiatoren enttäuscht über Aus für Pflege-Volksbegehren

München (dpa/lby) - Die Initiatoren des Volksbegehrens «Stoppt den
Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern» sind enttäuscht von der
Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes. «Enttäuschung
ist schon da», sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, der
Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg, am Dienstag. Zuvor
hatte der Gerichtshof in München das Volksbegehren für unzulässig
erklärt. Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag kann
Weinberg sich zunächst nicht vorstellen. «Ich glaube, wir sind da am
Ende der Fahnenstange, aber nicht am Ende der Auseinandersetzung.»

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern,
Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als
100 000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr
Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So
sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte
entlastet werden. Der Verfassungsgerichtshof stoppte das Begehren mit
der Begründung, der zugrundeliegende Gesetzentwurf sei mit
Bundesrecht nicht vereinbar.

«Das ist eine schlechte Nachricht für alle Patientinnen und Patienten
und für die Beschäftigten in der Pflege», teilte Pressesprecher
Ulrich Meyer mit. Statt um Gesundheit, menschenwürdige Pflege und
erträgliche Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern stünden
Paragrafen und die Gewinne der Krankenhauskonzerne im Mittelpunkt.
Meyer sagte, er gehe davon aus, dass das Thema eine große Rolle bei
der Kommunalwahl 2020 spielen werde.