Verfassungsgerichtshof stoppt Pflege-Volksbegehren

München (dpa) - Das Volksbegehren «Stoppt den Pflegenotstand an
Bayerns Krankenhäusern» ist rechtlich unzulässig. «Der dem
Volksbegehren zugrundeliegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht
unvereinbar», sagte der Präsident des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, am Dienstag in München. Dem
Freistaat fehle schlicht die Gesetzgebungskompetenz.

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern,
Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als
100 000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr
Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für
unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur
Entscheidung vorgelegt. Das Ministerium argumentierte, zentrale Teile
der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt.
In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sah sich nach dem
gerichtlich erklärten Aus nun in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
«Der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz
abschließend Gebrauch gemacht, so dass hier der Landesgesetzgeber
keine Gesetzgebungsbefugnis besitzt», teilte er am Dienstag mit. «So
sehen es auch die Verfassungsrichter.»

An einer ähnlichen Begründung war auch schon ein Pflege-Volksbegehren
in Hamburg gescheitert. Die bayerischen Initiatoren hatten aber
gehofft, für sie könne es womöglich anders kommen. «Enttäuschung
ist
schon da», sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, der
Linken-Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg, nach der Entscheidung.
Ein weiteres Begehren mit einem neuen Gesetzesvorschlag konnte er
sich zunächst nicht vorstellen.