Tod von Krebspatienten: Bewährungsstrafe für Heilpraktiker

Krefeld (dpa) - Ein Heilpraktiker aus Moers ist für die fahrlässige
Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
verurteilt worden. Das Krefelder Landgericht sprach den 61-Jährigen
am Montag wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig. Das
Gericht attestierte ihm «schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht».

Seine Verteidigerin hatte zuvor einen Freispruch beantragt. Es sei
nicht nachgewiesen, dass die Therapie ihres Mandanten den Tod der
Patienten verursacht habe. Diese seien schwer krebskrank gewesen und
hätten die klassische Chemotherapie abgelehnt. Sie hätten gewusst,
dass sie sich auf eine experimentelle Therapie einließen.

Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Der Heilpraktiker
habe bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament,
einem hochwirksamen Zellgift, «alle Pflichten missachtet» und grob
fahrlässig gehandelt.

So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen
können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen
Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.