Tod von Krebspatienten: Drei Jahre Haft für Heilpraktiker gefordert

Krefeld (dpa) - Ein Heilpraktiker aus Moers am Niederrhein soll wegen
fahrlässiger Tötung von drei Krebspatienten für drei Jahre hinter
Gitter. Das hat der Staatsanwalt am Montag am Krefelder Landgericht
beantragt. Der Mann habe bei der Behandlung mit einem nicht
zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, «alle
Pflichten missachtet» und grob fahrlässig gehandelt.

So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen
können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen
Patienten eine bis zu sechsfache, tödliche Überdosis verabreicht.

Eine Rechtsanwältin, die Angehörige als Nebenkläger vertritt, zog die

Aussage des Heilpraktikers in Zweifel, er habe seinen Beruf
ergriffen, um schwerkranken Menschen zu helfen. Der 43-Jährigen,
deren Angehörige sie vertrete, sei es nach der Behandlung sehr
schlecht gegangen. Dennoch habe der 61-Jährige keinen Notarzt
alarmiert und die an Brustkrebs erkrankte Frau einfach nach Hause
geschickt. Obwohl es bei der Dosierung auf das Körpergewicht ankomme,
habe er die zweifache Mutter nicht gewogen.

Der Prozess gegen den Heilpraktiker soll noch an diesem Montag zu
Ende gehen. Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und
Verteidigung könnte das Landgericht das Urteil verkünden. Dem
61-Jährigen werden in der Anklage fahrlässige Tötung in drei Fällen

und fahrlässige Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz in vier Fälle
n
vorgeworfen. Zwei Frauen und ein Mann starben im Juli 2016 innerhalb
von zwei Tagen nach der Infusion.