Verfassungsgerichtshof entscheidet über Pflege-Volksbegehren

Die Initiatoren des bayerischen Pflege-Volksbegehrens wollen unter
anderem mehr Personal in Krankenhäusern. Der Bayerische
Verfassungsgerichtshof entscheidet nun aber erst einmal, ob das
Begehren überhaupt zulässig ist.

München (dpa/lby) - Die Initiatoren des bayerischen
Pflege-Volksbegehrens geben sich vor der Entscheidung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofes über ihr Anliegen optimistisch. «Wir sind
frohen Mutes, dass die Verfassungsrichter die Notwendigkeit und die
Wichtigkeit unseres Vorhabens sehen und das Volksbegehren zulassen»,
sagte der Sprecher des Initiatoren-Bündnisses, Ulrich Meyer, der
Deutschen Presse-Agentur in München. «Wir sind der Auffassung, dass
die Richter unsere Argumente sehr ausführlich angehört haben.»

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will sein Urteil über die
rechtliche Zulässigkeit am Dienstag (16. Juli) bekanntgeben. Das
bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren «Stoppt den
Pflegenotstand an Bayerns Krankenhäusern» für unzulässig erklärt
und
die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt.

Die Initiatoren das Volksbegehrens - ein Bündnis aus Politikern,
Pflegern, Ärzten und Juristen - hatten nach eigenen Angaben mehr als
100 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern unter anderem mehr
Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So
sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte
entlastet werden. Das Innenministerium argumentiert, zentrale Teile
der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt.
In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis.

Genau aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7.
Mai dieses Jahres ein ähnliches Volksbegehren gestoppt. Das
bayerische Volksbegehren sei mit dem Hamburger aber kaum zu
vergleichen, sagte Meyer. «Bayern ist ja sehr auf seine
Eigenständigkeit bedacht. Wir vertrauen darauf, dass die Richter
im Sinne der bayerischen Bevölkerung entscheiden.»

Die Initiatoren hatten in der mündlichen Verhandlung darauf
hingewiesen, dass die Pflegesituation an Deutschlands Kliniken seit
Jahren schwierig, manchmal sogar katastrophal sei. Bundesweit fehlten
mindestens 70 000 Pflegekräfte, allein in Bayern rund 12 000.
Zentraler Gedanke des Volksbegehrens sei es, die Patientensicherheit
in den Kliniken zu gewährleisten. Die vom Bund festgelegten
Untergrenzen beim Personal dürften kein Hindernis sein, für eine gute
Versorgung bessere Vorgaben vorzusehen. Nun wird das letzte Wort der
bayerischen Verfassungsrichter mit Spannung erwartet.