Masern-Impfpflicht soll Flüchtlingsheime und Tagesmütter umfassen

Berlin (dpa) - Die geplante Impfpflicht gegen Masern soll einem
Medienbericht zufolge auch Tagesmütter und Flüchtlingsheime umfassen.
Das geht nach Informationen der «Bild am Sonntag» aus dem Entwurf des
«Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der
Impfprävention» hervor. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
will den Entwurf demnach am Mittwoch ins Kabinett einbringen.

Er wolle möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen,
sagte Spahn der Zeitung. «Wer sich oder seine Kinder nicht impfen
lässt, gefährdet eben nicht nur sich selbst, sondern in einer offenen
Gesellschaft auch andere.»

Die Anfang Mai bekannt gewordenen Gesetzespläne Spahns sehen vor,
dass eine Impfpflicht gegen Masern ab März 2020 für Kinder und das
Personal in Kitas und Schulen kommen soll, außerdem für Beschäftigte

in medizinischen Einrichtungen. Vorgesehen sind auch Geldbußen von
bis zu 2500 Euro.

Dem Bericht der «Bild am Sonntag» zufolge muss der Nachweis für die
Impfung der Kinder in den entsprechenden Einrichtungen bis zum Juli
2021 erbracht werden. Gleiches gelte für die Mitarbeiter in Schulen,
Kitas und Flüchtlingsheimen. Ein neu ankommender Asylbewerber müsse
den Nachweis bis vier Wochen nach seiner Ankunft erbringen. Die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll demnach die
Umsetzung der Regeln mit Aufklärungsmaßnahmen unterstützen und dafü
r
zwei Millionen Euro jährlich bekommen.

Der Entwurf sieht dem Bericht zufolge außerdem vor, den Impfschutz
bei Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu erhöhen. «Daher soll der
Öffentliche Gesundheitsdienst künftig wieder als freiwilliges Angebot
für Kinder und ihre Eltern mehr Reihenimpfungen in Schulen
durchführen. Krankenkassen sollen das mitfinanzieren», sagte Spahn
der Zeitung.