Verteidiger im Mordprozess Hille: Der andere war es

Nach fast zehn Monaten geht der Prozess um den mutmaßlichen
Dreifachmord von Hille auf die Ziellinie. Die Angeklagten bleiben
dabei: Schuldig sei jeweils der andere.

Bielefeld (dpa) - Im Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von
Hille haben die Verteidiger der beiden Angeklagten jeweils die
Verantwortung ihrer Mandanten für den Tod der Opfer zurückgewiesen.
Anwältin Nicole Friedrich bestritt am Freitag in ihrem Plädoyer, dass
der heute 53-jährige Jörg W. an den Tötungen aktiv beteiligt gewesen

sei. In der Beweisaufnahme sei ihrem Mandanten nichts nachgewiesen
worden. Dass er unschuldig sei, sagte Friedrich nicht.

Sie schob die Verantwortung für die drei Taten dem Mitangeklagten
Kevin R. zu. Allerdings müsse sich Jörg W. vorwerfen lassen, dass er
das Treiben seines Ziehsohnes nicht gestoppt habe. Auch hätte er beim
Ausheben der Gräber für die Opfer nicht helfen dürfen.

Der Verteidiger von Kevin R. forderte Freispruch für seinen Mandanten
und die Aufhebung des Haftbefehls. Anwalt Peter Jahn gestand Schläge
des heute 25-Jährigen auf die Opfer ein. «Aber wir wissen nicht, ob
sie tödlich waren», sagte Jahn, der die Taten Jörg W. zuwies.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden deutschen Angeklagten
eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert und die Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine
Haftentlassung nach 15 Jahre nahezu ausgeschlossen. Für den älteren
Angeklagten will die Staatsanwaltschaft auch die Prüfung einer
späteren Sicherungsverwahrung. Die Anklage wirft ihnen einen
gemeinschaftlich ausgeführten dreifachen, heimtückischen Mord aus
Habgier vor. Die verscharrten Leichen von drei Männern waren im
Frühjahr 2018 auf zwei Höfen im ostwestfälischen Hille an der Grenze

zu Niedersachsen gefunden worden.

Beide Angeklagten nutzten nach den Plädoyers ihrer Verteidiger die
Chance für ein letztes Wort. Jörg W.: «Die Opfer tun mir leid.
Entschuldigen kann ich mich nicht, weil ich es nicht getan habe.»
Kevin R. äußerte sich ähnlich. «Die Opfer und die Angehörigen tun
mir
sehr leid, auch die Kinder», sagte der 25-Jährige. Zu den Taten
äußerten sie sich nicht weiter und verwiesen auf die Schlussworte
ihrer Verteidiger.

Die Verteidiger hatten die Strategie aus dem Prozess am 30.
Prozesstag fortgesetzt. Bei ihrem Mandanten Jörg W. gebe es keine
Hinweise auf Gewalt, sagte Anwältin Friedrich. Dagegen treibe Kevin
R. eine Sucht nach Sensationen an. «Nur wenige Menschen können mit
solchen Blutspritzern töten. Das ist ein Hinweis auf Mordlust», sagte
sie über Kevin R. Dessen Anwalt Jahn betonte dagegen, das Kevin R.
ohne den Umzug nach Hille «nie in so etwas reingeraten» wäre. Jörg
W.
sei alles andere als harmlos.

Für die Anklage aber gibt es keine Zweifel daran, dass die beiden die
Taten gemeinschaftlich begangen hatten. Die Rechtsmediziner hatten
brutale Schläge gegen die Köpfe der Opfer im Prozess beschrieben. An
zwei Tatwerkzeugen, sogenannten Maurerfäusteln, hatte die
Spurensicherung DNA-Spuren von beiden Angeklagten gefunden.

Ein Urteil will das Landgericht Bielefeld am 31. Prozesstag am 19.
Juli sprechen.