Tod beim Flitterwochen-Sex: Angeklagter schuldfähig

Krefeld (dpa/lnw) - Der wegen Mordes an seiner Ehefrau vor dem
Krefelder Landgericht stehende Personalvermittler ist nach Ansicht
eines psychiatrischen Gutachters voll schuldfähig. Es gebe keine
Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit des 52-Jährigen,
führte der Sachverständige am Dienstag nach Angaben eines
Gerichtssprechers aus. Unterdessen erteilte das Landgericht den
rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung des Mannes lediglich
wegen fahrlässiger Tötung in Betracht komme. Begründet wurde dies
nicht.

Der Angeklagte ist wegen Mordes durch Unterlassen angeklagt. Seine
49-jährige Ehefrau hatte kurz nach der Hochzeit bei
Sadomaso-Praktiken eine lebensgefährliche innere Verletzung erlitten
und war verblutet. Obwohl ihm der Ernst der Lage bewusst gewesen sein
soll, habe der Mann tagelang keinen Rettungsdienst gerufen, wirft ihm
die Staatsanwaltschaft vor. Der Angeklagte hatte dies bestritten. Er
habe ihre Beschwerden unterschätzt.

Rechtsmediziner kamen zu dem Ergebnis, der 49-Jährigen müsse ein
Gegenstand mit Widerhaken eingeführt worden sein. Beim Herausziehen
sei es zu einem Darmabriss gekommen. Auch dies hatte der 52-Jährige
bestritten. Der Sohn des Opfers hatte berichtet, seine Mutter habe
sich vor Misshandlungen des Mannes einmal in eine Psychiatrie, ein
anderes Mal in ein Frauenhaus geflüchtet.