Kölner Gericht weist Contergan-Klagen ab

Köln (dpa) - Das Verwaltungsgericht Köln hat vier Klagen von
Contergan-Opfern auf die Anerkennung von Gefäßschäden abgewiesen. Die

Kläger hatten unter anderem von fehlenden und verdrehten Arterien
gesprochen, was zu Beschwerden wie Schmerzen oder
Durchblutungsstörungen führe. Wissenschaftler einer Heidelberger
Conterganstudie hatten 2013 den Verdacht geäußert, Contergan könne
auch atypische Veränderungen an den Gefäß- und Nervenbahnen der
Conterganopfer verursacht haben.

Das Gericht argumentierte am Dienstag jedoch, es fehlten dafür
ausreichende wissenschaftliche Beweise. Gegen die Urteile kann ein
Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den dann das
Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die rheinische Firma Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan
auf den Markt gebracht. Viele werdende Mütter nahmen es ein, auch
weil es gegen Schwangerschaftsübelkeit half. Doch bald kamen weltweit
etwa 10 000 Kinder mit schweren Missbildungen vor allem an Armen und
Beinen zur Welt. In Deutschland allein waren es ungefähr 5000. 1961
zog Grünenthal das Medikament zurück.

Nach langen Auseinandersetzungen wurde 1971 eine Stiftung
eingerichtet und mit 200 Millionen Mark ausgestattet. Das Geld kam
jeweils zur Hälfte von Grünenthal und vom Bund. Diese Mittel sind
jedoch längst aufgebraucht, seit 1997 kommen die finanziellen
Leistungen vor allem für Rentenzahlungen aus Steuermitteln.