Bereicherungsstreit bei AWO: Erstes Urteil rechtskräftig Von Winfried Wagner, dpa

Mit einem Gehalt von 150 000 Euro im Jahr hatte ein
AWO-Geschäftsführer an der Müritz für seine Kündigung, Rechtsstre
it,
Schlagzeilen und einen Untersuchungsausschuss gesorgt. Nun ist das
Urteil rechtskräftig, er muss zahlen. Der nächste Prozess droht.

Waren/Rostock (dpa/mv) - Der erste Rechtsstreit um Bereicherung beim
Müritz-Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ist beendet. Nach
Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat der Ex-Geschäftsführer
des Kreisverbandes, Peter Olijnyk, nach dem verlorenen Prozess im
März am Oberlandesgericht Rostock kein Rechtsmittel beim
Bundesgerichtshof mehr eingelegt. Das OLG hatte Anfang März Olijnyks
Klage gegen seine fristlose Kündigung im Jahr 2016 in zweiter Instanz
abgewiesen.

Damit ist das in Rostock gesprochene Urteil inzwischen rechtskräftig
und könnte vollstreckt werden, wie ein Sprecher des Landgerichtes
Neubrandenburg sagte. Demnach muss der Ex-Manager rund 390 000 Euro
Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber zahlen, wie
OLG-Richterin Sandra Feger damals erläutert hatte. Das Geld hatte er
von 2004 bis 2016 unrechtmäßig bezogen.

Der Fall gilt für Mecklenburg-Vorpommern als Ausgangspunkt für
weitere Untersuchungen bei der AWO und anderen Sozialverbänden, womit
sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags
befasst. Der 70-Jährige hatte sich laut AWO-Landesverband über Jahre
unverhältnismäßig hohe Gehälter zugeschanzt, wie Untersuchungen
ergaben. Der Ex-Manager hatte zuletzt 150 000 Euro im Jahr bezogen.
Dazu wollte er 35 000 Euro Tantiemen im Jahr und eine lebenslange
Betriebsrente von 2000 Euro.

Die nötigen «Änderungsverträge» hatte immer der damalige
Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann unterzeichnet, der auch
Vize-Landeschef der AWO-MV war und für die SPD im Bundestag saß.
Eigentlich hätten dort zwei unabhängige Unterschriften stehen sollen.

Als das Ganze öffentlich bekannt wurde, wurde Olijnyk Mitte 2016 in
Waren an der Müritz fristlos entlassen. Auch Lohmann soll profitiert
haben: Er hatte eine Art Beratervertrag als Psychologe mit dem
Kreisverband, den wiederum Olijnyk unterschieben hatte, wie in den
Verhandlungen bekannt wurde. Der AWO-Landesverband sprach von einem
«perfiden System». Auch der AWO-Bundesverband kritisierte die
Geschäftspraxis an der Müritz.

Zunächst wies das Landgericht Neubrandenburg Olijnyks Klage gegen
seine Kündigung ab. Er zog vor das OLG, wo erstmals auch der
76-jährige Lohmann im Prozess als Zeuge aussagen sollte. Dieser
schwieg aber. Andere damalige Vorstandsmitglieder gaben aber an, von
den jeweils stark gestiegenen Gehaltsverträgen Olijnyks nichts
gewusst zu haben. Gegen beide Ex-AWO-Manager ermittelt die
Staatsanwaltschaft Schwerin weiterhin wegen Untreue-Verdachts. «Die
Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen», sagte ein Sprecher in
Schwerin.

Im Gegenzug soll Olijnyk aber auch noch Geld bekommen. Da seine
Kündigung fristgerecht erst bis Ende 2017 möglich gewesen wäre,
stünden ihm nun noch rund 100 000 Euro nachträglich vom
AWO-Kreisverband zu, hatten die Richter festgelegt. Unterdessen hatte
die Staatsanwaltschaft im April bereits die Anwesen von Olijnyk,
Lohmann und deren Partnern durchsuchen lassen. Dabei wurde
vorsorglich «Vermögen beschlagnahmt», hieß es. Dazu gehörten
«Wertgegenstände», wie Autos und mindestens ein teures Boot, und auch

Geld, denn auch die Konten wurden überprüft.