Prozess wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eingestellt

Kassel (dpa) - Das Verfahren gegen zwei Frauenärztinnen aus Kassel
wegen verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist eingestellt
worden. Nach einer Änderung des umstrittenen
Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a sei keine Strafbarkeit mehr gegeben,
teilte das Amtsgericht Kassel am Freitag mit. Der Prozess gegen die
Medizinerinnen war im vergangenen Jahr nach einem Verhandlungstag
ausgesetzt und auf unbestimmte Zeit verschoben worden. (Az. 284
Ds-2660 Js 28990/17).

Natascha Nicklaus und Nora Szász waren wie die Gießener Ärztin
Kristina Hänel auf Grundlage des 219a angeklagt worden. Sie hatten
auf der Internetseite ihrer Praxis über angebotene Leistungen
informiert, darunter auch Schwangerschaftsabbruch. Abtreibungsgegner
hatten die Frauen daraufhin angezeigt. Doch Ende März war nach langer
öffentlicher Debatte der Paragraf 219a um einen Absatz ergänzt
worden. Ärzte und Kliniken können demnach öffentlich informieren,
dass sie Abtreibungen vornehmen, ohne aber näher ins Detail zu gehen.

Bereits am Mittwoch hatte das Oberlandesgericht Frankfurt die
Verurteilung der Medizinerin Hänel wegen unerlaubter Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Es verwies den Fall wegen der
geänderten Rechtslage zur erneuten Verhandlung zurück ans Landgericht
Gießen.