Hamburger Ärzte-Präsident von BGH-Urteil zu Sterbehilfe enttäuscht

Leipzig/Hamburg (dpa) - Der Präsident der Hamburger Ärztekammer,
Pedram Emami, hat sich enttäuscht über das Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sterbehilfe geäußert. «Es war zwar zu

erwarten, dass der BGH den Wunsch des Sterbewilligen an erster Stelle
sieht, (...) aber ich hatte auf ein anderes Ergebnis gehofft», sagte
Emami am Mittwoch.

Das Gericht in Leipzig hatte geurteilt, dass Ärzte nicht verpflichtet
sind, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben
zu retten. Der 5. Strafsenat des BGH bestätigte damit zwei
Freisprüche der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Die Gerichte
hatten entschieden, dass der Wille der Patienten zählt.

Für Emami ist der Hamburger Fall, bei dem es um den Tod zweier nicht
lebensbedrohlich erkrankter Seniorinnen ging, ein Beleg dafür, dass
das seit 2015 geltende Verbot der «geschäftsmäßigen Förderung der

Sterbehilfe» richtig ist. «Das Strafrecht ist die eine Sache, das
Berufsrecht eine andere», betonte der Ärztekammer-Präsident. Für
Hamburger Ärzte gelte die Berufsordnung, die in Paragraf 16 die Hilfe
zur Selbsttötung verbietet.