Streit um Abtreibungsparagrafen: Urteil gegen Ärztin aufgehoben

Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für
Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, kommt erneut vor
Gericht. Ihre Verurteilung wurde aufgehoben.

Frankfurt/Main/Gießen (dpa) - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die
Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel wegen unerlaubter
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben. Hintergrund sei die
seit Ende März geänderte Rechtslage, teilte das Gericht am Mittwoch
in Frankfurt mit. Das Landgericht Gießen müsse sich nun erneut mit

dem Fall befassen (Az.: 1 Ss 15/19).

Hänel war im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldst
rafe
von 6000 Euro verurteilt worden. Das Gericht begründete dies damit,
dass Hänel auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche werbe, was

gegen den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verstoße, der das
öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von
Schwangerschaftsabbrüchen untersagt. Der Fall hatte in Deutschland
eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Informationen Ärzte z
u
Schwangerschaftsabbrüchen straflos geben dürfen.

Hänels Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil wies das
Landgericht Gießen im Oktober 2018 ab. Ihr Anwalt hatte damals in
seinem Plädoyer den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als
verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und
das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze.

Schließlich wurde Ende März dieses Jahres der umstrittene Paragraf um
einen Absatz ergänzt, der Klarheit und Rechtssicherheit für Ärzte,

Krankenhäuser und andere Einrichtungen schaffen soll, unter welchen
Voraussetzungen sie straflos öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche

informieren dürfen. Das Oberlandesgericht in Frankfurt wies darauf
hin, dass die neue Rechtslage zu einer günstigeren Bewertung für die

Angeklagte führen könne.