Rechtsstreit um Kündigung von Chefarzt soll nicht weitergehen

Köln/Düsseldorf (dpa/lnw) - Er war fristlos entlassen worden, weil er
zum zweiten Mal geheiratet hatte. - Der langwierige Rechtsstreit um
die Kündigung eines Chefarztes aus Düsseldorf durch seinen
katholischen Arbeitgeber soll nicht fortgesetzt werden. Das Erzbistum
Köln strebt laut eigenen Angaben vom Dienstag keine
Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht an,
wie es in einer Mitteilung hieß. «Maßgeblich hierfür ist insbesonde
re
der Umstand, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine
arbeitsrechtliche Relevanz mehr hat, da er nach heute geltendem
kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre», hieß es weiter.


Dem Chefarzt war 2009 fristlos gekündigt worden, weil die Kirche in
seiner zweiten standesamtlichen Hochzeit einen schwerwiegenden
Loyalitätsverstoß sah. Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.
Februar 2019 wurde der Mediziner damit gegenüber nicht katholischen
Kollegen unzulässig benachteiligt, bei denen eine Wiederheirat kein
Kündigungsgrund wäre. (2 AZR 746/14) Zuvor hatte der Fall unter
anderem das Bundesverfassungsgericht und anschließend den
Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt.

Der «Kölner Stadt-Anzeiger»(Mittwoch) zitierte den Anwalt des Arztes,

Norbert H. Müller, mit den Worten: «Die extrem belastende Odyssee hat

nun ein Ende.»