Paar meldet mit Anfang 80 Eigenbedarf an - 93-Jährige muss weichen

Bonn (dpa) - Nach fast 30 Jahren muss eine 93-jährige Seniorin ihre
Bonner Mietwohnung räumen. Nach monatelangem Rechtsstreit haben sich
die Parteien am Bonner Landgericht auf diesen Vergleich geeinigt, wie
ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Allerdings muss die
Seniorin nicht sofort ausziehen, sondern hat noch eine Frist bis Ende
des Jahres. (AZ: Landgericht Bonn 6 S 114/18)

Ihre Vermieter - ein ebenfalls betagtes Rentnerpaar - hatten der
93-Jährigen Anfang 2017 wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die 80 und 81
Jahre alten Eheleute, die selbst gebrechlich sind, wollen in die 100
Quadratmeter-Wohnung ihrer Mieterin im ersten Geschoss ziehen, da
sich in dem Haus noch ein ausgebautes Studio befindet, in dem eine
Vollzeitpflegekraft untergebracht werden soll. Der Ehemann ist
mittlerweile ein Pflegefall der Stufe IV.

Entscheidend für den Ausgang des Mietprozesses war ein
neurologisch-psychiatrisches Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis,
dass die 93-Jährige nach einem Schlaganfall trotz eingeschränkter
Sehkraft, schwachem Kurzzeitgedächtnis und Gesichtsfeldverlust
durchaus noch «umzugstauglich» sei. Das betagte Alter eines Mieters
allein, so die Richter, sei noch kein Grund, ihm nicht kündigen zu
können.

Das Amtsgericht hatte in erster Instanz der Räumungsklage
stattgegeben, die Gründe der Kläger, die auf Eigenbedarf geklagt
hatten, seien «nachvollziehbar, nicht objektiv unsinnig oder
missbräuchlich». Dagegen war die 93-Jährige in Berufung gegangen. Ein

Umzug, so die Begründung, stelle «eine unzumutbare Härte» dar, da s
ie
in einer fremden Umgebung unsicher sei und sich nicht orientieren
könne.