Streit um Schlaganfallbehandlung - noch nicht alle Klagen erledigt

Erst ein hitziger Streit, nach einem Runden Tisch folgt die große
Befriedung des Konflikts. Doch so ganz ist der Zwist um die Bezahlung
von Schlaganfallbehandlungen vergangener Jahre noch nicht vom Tisch.

Mainz (dpa/lrs) - Trotz der im Januar unterzeichneten Erklärung zur
Beilegung des Streits um Abrechnungen von Schlaganfallbehandlungen
haben sich noch längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten erledigt. Von
den bis Ende 2018 insgesamt rund 9100 bei den Sozialgerichten in
Rheinland-Pfalz eingegangenen Klagen hätten sich bis Ende Mai dieses
Jahres 5810 - also rund 63 Prozent - erledigt, teilte das
Gesundheitsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Es werde davon
ausgegangen, dass nach und nach weitere Klageverfahren einer
einvernehmlichen Erledigung zugeführt würden.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Streit nicht um aktuelle
Behandlungen von Schlaganfall-Patienten handelt, sondern sich der
Zwist um Abrechnungen erfolgter Behandlungen aus der Zeit bis 2018
dreht. Es geht um Abrechnungskriterien, genauer um die Frage, ob
Krankenhäuser Zeitvorgaben für den Transport eines Patienten von
einer zu einer anderen Klinik einhalten und höhere Sätze abrechnen
können. Es gilt eine 30-Minuten-Vorgabe. Strittig war, ob die sich
auf die reine Transportzeit bezieht oder die Uhr zu ticken beginnt,
wenn ein Arzt sich für einen solchen Transport entschieden hat.

In der gemeinsamen Erklärung von Januar verständigten sich
Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft darauf, die 30 Minuten nur
auf den Transportweg zu beziehen. Die IKK Südwest hatte die Erklärung
nicht mit unterzeichnet und argumentiert, es sei eine «intensivere
Prüfungszeit» nötig, man habe höhere Steigerungen bei den Ausgaben
in
Krankenhäusern gehabt als andere Kassen. Nun sagte Vorstand Roland
Engehausen, die IKK Südwest unterstütze die Festlegung zu der Frist
für die Zukunft ausdrücklich, halte sie aber aufgrund eines gültigen

Urteils des Bundessozialgerichtes rückwirkend für rechtlich sehr
fragwürdig. Gleichwohl habe die Verständigung im Januar aber den sehr
emotionalen Konflikt befriedet.

Im Fall der IKK Südwest seien von 344 Klagen mittlerweile 69 - rund
20 Prozent - zurückgenommen, sagte Engehausen und verwies darauf,
dass bei anderen Kassen auch noch Klagen offen sind. Er sprach sich
dafür aus, die Abrechnung der Behandlungen von Schlaganfällen künftig

klarer zu regeln. Besser sei eine Gesamtpauschale für alle Fälle, das
spare Bürokratie, führe zu weniger Streit und stelle wieder die gute
Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt.

Engehausen trat einem in einer Mitteilung des Landeskrankenhauses
kürzlich formulierten Vorwurf entgegen, die IKK Südwest gefährde
wegen anhaltender juristischer Auseinandersetzungen die Versorgung
von Patienten. Das sei schlicht nicht so, sagte Engehausen. Es gehe
um alte Rechnungen bis 2018, und dort um strittige Zusatzpauschalen
in der Höhe von etwa 350 000 Euro für die IKK Südwest und nicht um
die grundsätzlichen Behandlungskosten. Das gesamte Streitvolumen
mehrerer Jahre entspreche etwa 3,5 Prozent der Beträge, die die IKK
Südwest jährlich an das Landeskrankenhaus bezahle.