Französische Behörde: Wirksamkeit von Homöopathie nicht nachweisbar

Saint-Denis (dpa) - Die französische Regierung könnte bald die
Erstattung von Homöopathie durch die Krankenkassen streichen. Nach
Einschätzung der Obersten Gesundheitsbehörde (HAS) des Landes ist
homöopathische Arznei wissenschaftlich gesehen nicht ausreichend
wirksam. Daher sei eine Erstattung nicht gerechtfertigt, teilte die
Behörde am Freitag in einer Stellungnahme mit.

Das Gesundheitsministerium hatte die Behörde zuvor mit der Prüfung
beauftragt. Gesundheitsministerin Agnes Buzyn hatte wiederholt
erklärt, dass sie dem Rat der HAS für die endgültige Entscheidung
folgen wolle. Zwar habe nun erstmal die Hitzewelle Priorität, sagte
sie am Donnerstag dem Sender France 2. Entscheidungen über die
Streichung von Medikamenten könnten aber noch einige Tage oder Wochen
nach der Stellungnahme der HAS getroffen werden.

Die HAS hat nach eigenen Angaben neun Monate lang fast 1200
homöopathische Arzneimittel untersucht und mehr als 1000
wissenschaftliche Publikationen analysiert. Am Ende kam die Behörde
zu dem Ergebnis, dass eine Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden
kann. Die HAS betonte außerdem, dass die Anwendung der Homöopathie
bei schwerwiegenden fortschreitenden Krankheiten die medizinisch
notwendige Behandlung nicht verzögern darf.

Auch in Deutschland wird immer wieder über die Homöopathie gestritten
und darüber, ob die Allgemeinheit die Kosten für eine solche
Behandlung tragen muss. Hierzulande ist Homöopathie zwar kein
Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der Krankenkassen.
Allerdings erstatten viele Kassen ihren Versicherten die
Behandlungskosten, weil es eine entsprechende Nachfrage gibt.