Köthen-Urteil rechtskräftig - Angeklagte nehmen Revision zurück

Dessau-Roßlau/Köthen (dpa) - Das Urteil im Köthen-Prozess ist
rechtskräftig. Die beiden Angeklagten hätten ihre Revisionen
zurückgenommen, teilte das Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag
mit. Die Männer haben nach Überzeugung des Gerichts den herzkranken
22-jährigen Deutschen im September 2018 zunächst geschubst und den am
Boden liegenden Mann dann getreten. Als Todesursache stellten
Rechtsmediziner einen plötzlichen Herztod fest. Die beiden 17 und 19
Jahre alten Afghanen wurden unter anderem wegen Körperverletzung mit
Todesfolge zu Jugendstrafen von einem Jahr und fünf Monaten sowie
einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Bei dem Älteren wurde eine
andere Straftat mit einbezogen. Er muss zudem wegen seiner
Alkoholabhängigkeit in eine Entzugsanstalt.

Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, es gab
rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste. Auch nach dem
Urteil war es erneut zu Protesten in der Stadt gekommen.