Grüne präsentieren Konzept für Kindergrundsicherung

Staatliche Leistungen für Kinder gibt es viele in Deutschland - vom
Kindergeld bis zum Kinderzuschlag. Die Grünen wollen für mehr
Durchblick sorgen und legen jetzt ihr Konzept für eine sogenannte
Kindergrundsicherung vor.

Berlin (dpa) - Die Grünen stellen an diesem Donnerstag (11.30 Uhr)
ihr Konzept für eine Kindergrundsicherung vor. Parteichefin Annalena
Baerbock und Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erläutern die
Pläne gemeinsam. Für eine solche Sozialleistung werben die Grünen
schon länger. Konkrete Beträge haben sie bisher nicht genannt.

Im Wahlprogramm 2017 forderte die Partei, Kindergeld und
Kinderfreibeträge durch eine Grundsicherung zu ersetzen, die
unabhängig vom Einkommen der Eltern sein und mit einer Reform des
Ehegattensplittings einhergehen sollte. Bei der Bundestagsfraktion
hieß es vergangenes Jahr, die Kindergrundsicherung solle automatisch
ausgezahlt werden, und zwar als garantierter Sockelbetrag für alle
Kinder ergänzt um einen variablen Betrag, der umso höher ausfällt, je

geringer das Einkommen ist.

Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung haben die Grünen nicht
exklusiv. Auch SPD und die Linke haben entsprechende Pläne. Die FDP
wirbt für ein «Kinderchancengeld», das kindesbezogenen Leistungen
bündeln soll. Den Überblick über die staatlichen Leistungen für
Kinder und Familien zu behalten, ist tatsächlich nicht einfach:

KINDERGELD UND KINDERFREIBETRÄGE

Eltern bekommen auf Antrag monatlich mindestens 194 Euro Kindergeld
vom Staat (ab 1. Juli 204 Euro) - und zwar solange, bis die Kinder 18
sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben, maximal aber bis 25
Jahre. Wer viel verdient, für den lohnt sich eher der
Kinderfreibetrag (7620 Euro pro Kind). Der Betrag wird vom zu
versteuernden Einkommen abgezogen, so vermindert sich die zu zahlende
Steuer. Der Computer im Finanzamt macht bei der Steuererklärung eine
automatische sogenannte Günstigerprüfung und entscheidet, ob sich das
Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern mehr rechnet.

ELTERNGELD

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des
Kindes erst einmal gar nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen. Der
Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro
im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst, das der zu Hause bleibende
Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Das Elterngeld wird
maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung
beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden
(ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

KINDERZUSCHLAG

Kinderzuschlag zahlt der Staat auf Antrag an Familien, deren
Einkommen zwar niedrig ist, aber über Hartz-IV-Niveau liegt. Maximal
170 Euro pro Kind (ab 1. Juli 185 Euro) und Monat gibt es. Der Betrag
wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.

KINDERREGELSATZ

Der Hartz-IV-Satz für Kinder. Für Kinder und Jugendliche, die in
Hartz-IV-Familien leben, zahlt der Staat zwischen 245 Euro im Monat
für die Kleinsten und 339 Euro für junge Erwachsene bis 25, die keine

Arbeit haben und noch zu Hause leben.

BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Diese Leistung ist ebenfalls für Kinder und Jugendliche aus
Geringverdiener- und Hartz-IV-Familien gedacht - außerdem für Kinder
aus Familien, die anerkannte Asylbewerber sind. Über das sogenannte
Bildungs- und Teilhabepaket gibt es finanzielle Unterstützung für
Tagesausflüge, das Mittagessen in Schule und Kita, für
Musikunterricht oder Beiträge zum Sportverein. Wie Familien an diese
Leistungen kommen, ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt.

MUTTERSCHAFTSGELD

Werdende Mütter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
bekommen ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (innerhalb der
sogenannten Mutterschaftsfristen) Mutterschaftsgeld. Das Geld ist so
hoch wie der durchnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor
Beginn des Mutterschutzes.

WEITERE STEUERLICHE FÖRDERUNG

Familien mit Kindern werden vom Staat außerdem durch verschiedene
Steuererleichterungen gefördert. Das muss aber in der Steuererklärung
auch geltend gemacht werden. So können Kita-Beiträge und andere
Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für die Krankenversicherung der
Kinder angegeben werden, um Steuern zu sparen.