Krankenbehandlung im Grenzgebiet wird grenzenlos

Saarbrücken (dpa/lrs) - Zwischen Frankreich und dem Saarland gibt es
künftig in vielen Fällen grenzüberschreitend ärztliche Hilfe. Vor
allem in Notfällen wird es künftig im betreffenden Grenzraum keine
Rolle mehr spielen, ob ein Patient in Deutschland oder in Frankreich
krankenversichert ist. Dies sieht ein Abkommen vor, das am Mittwoch
von Behörden, Krankenkassen und Krankenhäusern unterzeichnet wurde.
«Was lange währt, wird endlich gut», erklärte die saarländische
Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) im französischen Forbach.

Auf deutscher Seite gilt das Abkommen zunächst für die Gemeinden des
Regionalverbandes Saarbrücken sowie für die Gemeinden Gersheim und
Mandelbachtal (Saarpfalz-Kreis), auf französischer Seite für
Ostmoselgemeinden, darunter auch Forbach und Saargemünd. Zunächst
können Patienten der Kardiologie, der Neurochirurgie und bei
Mehrfachverletzungen Gesundheitsleistungen auch im Nachbarland in
Anspruch nehmen. Eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse ist
nicht mehr erforderlich. Geplant ist, auch Fälle in der Neonatologie
(Neugeborenenmedizin), Nuklearmedizin und Rehabilitation aufzunehmen.

«Nach einem Herzinfarkt sollte es keine Rolle spielen, ob das nächste
Herzzentrum in Deutschland oder Frankreich steht - entscheidend ist,
dass der Patient optimal behandelt wird», sagte der parlamentarische
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Thomas Gebhart
(CDU). Mit der Vereinbarung verbesserten Deutschland und Frankreich
den wohnortnahen Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung. «So
wird Europa für die Menschen im Alltag erfahrbar.»