Patientenmörder Högel geht gegen Urteil in Revision

Juristisch ist der Patientenmord-Prozess gegen den Ex-Pfleger Niels
Högel noch nicht zu Ende. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft, denn
Högel legte fristgerecht Rechtsmittel ein. Wie geht es jetzt weiter?

Oldenburg (dpa) - Der vorige Woche zu lebenslanger Haft verurteilte
Serienmörder und Ex-Krankenpfleger Niels Högel hat gegen die
Entscheidung des Oldenburger Landgerichtes einen Revisionsantrag
gestellt. Das teilte die Pressestelle des Gerichtes am Dienstag mit.
Über den Antrag hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Die
Staatsanwaltschaft teilte am Dienstag mit, dass sie nicht gedenke,
Revision einzulegen. Allerdings können noch Nebenkläger entsprechende
Anträge stellen.

Der 42-Jährige war wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt
worden. Zugleich hatte die Kammer am vergangenen Donnerstag die
besondere Schwere der Schuld festgestellt, wodurch eine vorzeitige
Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen
wird. Angeklagt war Högel wegen 100 Morden. In 15 Fällen entschied
das Gericht aber nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» (im Zweifel
für den Angeklagten) auf Freispruch.

Sollte die Revision zugelassen werden, dann werden vom BGH in Leipzig
etwaige Verfahrens- oder Rechtsfehler geprüft und nicht etwa erneut
Tatsachen. Es findet keine neue Beweisaufnahme statt. Auch eine
Nicht-Zulassung des Antrages ist möglich.

Allerdings ist jenseits der Revisionsfrage die juristische
Aufarbeitung des Gesamtkomplexes noch nicht abgeschlossen. Zum einen
leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Zeugen des Prozesses
acht Verfahren wegen Meineids und zwei wegen Falschaussagen ein.

Zum anderen müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter des Klinikums
Delmenhorst demnächst wegen Totschlags durch Unterlassen
verantworten. In dem Prozess dürfte Högel als Zeuge geladen werden.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt zudem gegen Mitarbeiter
des Klinikums Oldenburg.