Tod eines Homosexuellen: Hohe Strafen für Täter - kein rechtes Motiv Von Martin Kloth, dpa

Die Tat war grausam: Hemmungslos haben drei Männer ihren
homosexuellen Freund getötet. Nun verhängt das Landgericht Chemnitz
lange Haftstrafen gegen das Trio. Warum der 27-Jährige sterben
musste, bliebt unklar. Die Kammer spricht von «Motivbündel».

Chemnitz (dpa/sn) - Sie haben dem jungen Mann alles genommen: Das
Gesicht, die Würde und schlussendlich auch das Leben. Knapp 14 Monate
nach dem der brutalen Tötung eines Homosexuellen in Aue endete der
Prozess am Landgericht Chemnitz mit langen Haftstrafen für die drei
Täter wegen Totschlags. Die Schwurgerichtskammer verhängte am Freitag
gegen den mit 27 Jahren ältesten Angeklagten und ausgemachten
Rädelsführer am Freitag eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Die beiden 22-jährigen Mittäter wurden jeweils zu 11 Jahren
verurteilt. Überdies ordnete die Kammer für beide vor Haftantritt
eine Entziehungstherapie im Maßregelvollzug für zwei Jahre und fünf
Monate an. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die drei Deutschen
am 17. April 2018 in Aue einen 27-Jährigen auf brutale Weise getötet
haben, verneinte aber Mordmerkmale. «Sie haben in
menschenverachtender Weise einen Menschen getötet», sagte die
Vorsitzende Richterin Simone Herberger in der Urteilsbegründung.

Mit dem Urteil folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft
nur zum Teil. Diese hatte für den Haupttäter eine Verurteilung wegen
Mordes zu lebenslanger Haft beantragt. Für die beiden 22-Jährigen
plädierte er auf Haftstrafen von dreizehneinhalb bzw. zwölfeinhalb
Jahren. Für einen der 22-Jährigen ist das Urteil bereits
rechtskräftig. Er nahm die Strafe noch im Gerichtssaal an. Die
anderen Täter sowie die Staatsanwaltschaft prüfen Rechtsmittel.

Die Tat hatte allein schon wegen ihrer ungeheuren Brutalität für
Aufsehen gesorgt. Das Trio habe ab einem bestimmten Zeitpunkt «mit
absolutem Vernichtungswillen gehandelt», sagte Staatsanwalt Stephan
Butzkies. «Es war eine Handlung, die außergewöhnlich für die Kammer

bleibt», betonte die Vorsitzende Richterin.

Der halbjährige Prozess hatte die Scheußlichkeiten des Verbrechens
detailliert ans Licht gebracht. Christopher W., das 27 Jahre alte
Opfer, war eigentlich ein Freund seiner Peiniger. Mit zwei der
Angeklagten lebte er im betreuten Wohnen im gleichen Haus. Gemeinsam
hingen die Berufs- und Arbeitslosen auf dem Postplatz ab, tranken,
nahmen Drogen, stritten und versöhnten sich wieder.

«Sie haben den ganzen Tag sinnlos verbracht», sagte die Richterin an
die Angeklagten gewandt. W. war lebensfroh, fröhlich - und wurde von
seinen «Freunden» unverschämt ausgenutzt. «Er hat schon als Opfer i
n
ihrer Gemeinschaft gelebt», sagte die Richterin.

Am Tag seines Todes durchlitt der 27-Jährige ein Martyrium.
Vollkommen enthemmt schlug das Trio ihn, trat ihn, schnitt ihm in
seine Arme und in sein Gesicht. Bis der schmächtige Mann in einer
Grube lag und die Täter vom Grubenrand eine 23 Kilogramm schwere Tür
ein halbes Dutzend Mal wie eine Ramme in sein Gesicht stießen.

Die Obduktion ergab als Todesursache eine Hirnstammprellung und
-zertrümmerung bei offenen Brüchen des Gesichts. «Wir haben
Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind», hatte
Rechtsmediziner Christian König berichtet. Er sei 30 Jahre im Fach
und habe erst ein Mal Vergleichbares gesehen, sagte der Gutachter.

Wie es zu dem grausamen Verbrechen kommen konnte, blieb unklar. War
es Milieukriminalität? Den Aussagen der Angeklagten zufolge wollten
sie Christopher nur eine Lektion erteilen, weil dieser Unwahrheiten
erzählt haben soll. «Ich scheitere daran, eine Erklärung für diese

Tat zu finden», sagte der Staatsanwalt im Plädoyer. Richterin
Herberger sprach abschließend von einem «Motivbündel».

Begleitet wurde der Prozess von Kontroversen über die politische
Einordnung der Bluttat. In der Kriminalstatistik wird das Verbrechen
mit rechtem Motiv geführt. Die Antonio-Amadeu-Stiftung führt das
Opfer als 195. Todesopfer durch rechte Gewalt. Der Staatsanwalt, der
psychiatrische Gutachter und letztlich auch die Kammer sahen das
anders. Sie machten kein rechtes Motiv für die Tat aus.

Auch zwei der drei Verteidiger gingen in ihren Schlussvorträgen
darauf ein. Anwalt Andreas Baumann betonte, dass zwar rechtes
Gedankengut nicht von der Hand zu weisen sei, dies aber bei der Tat
keine Rolle gespielt habe. Und dessen Kollege Hans-Ulrich Biernert
erklärte: «Eine rechtspolitische Motivation hat sich nicht gezeigt.»


Die für die statistische Einordnung zuständige Polizeidirektion
Chemnitz hatte erklärte, die Einstufung sei wegen des möglichen
homophoben Motivs erfolgt. Laut Definition des Bundeskriminalamtes
zählen Straftaten «gegen eine Person wegen ihrer/ihres ... sexuellen
Orientierung und/oder sexuellen Identität» zur politisch motivierten
Kriminalität. Staatsanwalt Butzkies verneinte nach dem Urteilsspruch
auch dies: «Es gab keinen konkreten homophoben Auslöser für die Tat.
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