Fehldiagnose am Telefon: Stadt will Schmerzensgeld zahlen

Bochum (dpa) - Nach einer schwerwiegenden Fehldiagnose am Telefon
will die Stadt Herne einem Schlaganfall-Patienten 50 000 Euro
Schmerzensgeld zahlen. Das hat sie am Mittwoch vor dem Bochumer
Landgericht erklärt. Ein Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr
hatte im Sommer 2016 keinen Notarzt losgeschickt, obwohl ein Anrufer
eindeutige Schlaganfall-Symptome geschildert hatte.

Dadurch war bis zur Behandlung eine rund einstündige Verzögerung
eingetreten. Der 40-jährige Patient ist bis heute gehbehindert und
leidet unter Taubheitsgefühlen. Der vor Gericht getroffene Vergleich
kann allerdings noch widerrufen werden.

Der Leitstellen-Mitarbeiter der Herner Feuerwehr hatte auf
Rückenprobleme getippt und an den ärztlichen Notdienst verwiesen,
obwohl der Anrufer von «panischer Angst» gesprochen hatte. «Unser
Notarzt dafür jetzt - nein», heißt es in dem Gesprächsprotokoll vom

3. Juli 2016.

Die Ruhrgebietsstadt hatte sich vor Gericht unter anderem darauf
berufen, dass auch ein schnellerer Notarzt-Einsatz die Folgen des
tatsächlich diagnostizierten Schlaganfalls nicht gemindert hätte. In
diesem Punkt hatte ein vom Gericht beauftragter Neurologe jedoch
widersprochen. Er ging von einer «reellen Chance» aus, dass es dem
Patienten bei zeitgemäßer Behandlung heute besser gehen würde.

Anwältin Sabrina Diehl, die den Kfz-Mechaniker vor Gericht vertreten
hat, sprach von einem «unfassbaren Verhalten» des
Feuerwehrmitarbeiters. Ein Gutachter hatte dessen Weigerung, einen
Notarzt loszuschicken, als «grob fehlerhaft» eingestuft.