Zwangslizenz für Cholesterinsenker in Deutschland abgelehnt

Karlsruhe (dpa) - Im Streit um den Vertrieb zweier konkurrierender
Cholesterinsenker auf dem deutschen Markt hat der US-Konzern Amgen
einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
lehnte es am Mittwoch ab, dem Pharmahersteller Sanofi-Aventis die
Benutzung einer patentgeschützten Erfindung der Amerikaner vorläufig
zu erlauben. Das Unternehmen habe nicht glaubhaft gemacht, dass daran
ein öffentliches Interesse bestehe. (Az. X ZB 2/19)

Menschen mit zu viel Cholesterin im Blut können ein höheres Risiko
haben, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Zu hohe Werte
werden normalerweise durch Diät und - wenn nötig - mit anderen
Wirkstoffen behandelt. Für Patienten, bei denen das nichts hilft,
sind seit 2015 die zwei neuen Medikamente zugelassen: Repatha von
Amgen und Praluent von Sanofi. Beide werden gespritzt.

Das europäische Patent dafür hält Amgen. Das versucht Sanofi derzeit

anzufechten. Gleichzeitig geht Amgen in Deutschland gegen den
französischen Konkurrenten wegen Verletzung des Patents vor. Außerdem
streitet Sanofi vor dem Bundespatentgericht um eine Zwangslizenz.
Dabei steht eine Summe von etwa zehn Millionen Euro auf dem Spiel. In
Karlsruhe ging es formal um die Zwischenzeit bis zur Entscheidung.

2017 hatte der BGH in einem ähnlichen Verfahren den Vertrieb eines
Medikaments zur Behandlung von HIV-Infektionen vorläufig erlaubt -
weil Schwangere und Kinder darauf angewiesen seien, hieß es damals.

Ein vergleichbares öffentliches Interesse sahen die Richter bei den
Cholesterinsenkern nicht. Dass Praluent greifbare therapeutische
Vorteile gegenüber Repatha habe, sei nicht glaubhaft gemacht worden,
hieß es zur Begründung. Außerdem hätte Sanofi mit Amgen ernsthaft
über eine Lizenz an dem Patent gegen Geld verhandeln müssen.