Bundessozialgericht entscheidet über Honorarärzte in Kliniken

Kassel (dpa) - Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich am
(heutigen) Dienstag (09.00 Uhr) mit der Beschäftigung von Medizinern
als freie Mitarbeiter in Krankenhäusern. In insgesamt elf mündlich
verhandelten Verfahren geht es um die Frage, ob so genannte
Honorarärzte der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Kasseler
Richter verhandeln dabei die Klagen von Freiberuflern und
Krankenhäusern aus mehreren Bundesländern, die sich gegen
Entscheidungen der Deutschen Rentenversicherung wehren. (Aktenzeichen
B 12 R 11/18 R und weitere).

Bei Überprüfungen war die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss
gekommen, dass die Honorarärzte oftmals nicht wie Freiberufler
beschäftigt werden, sondern wie abhängig Beschäftigte. Damit hätten

die Arbeitgeber auch Sozialabgaben wie Arbeitslosen- und
Rentenversicherung zahlen müssen. Am Freitag wird sich das
Bundessozialgericht mit ähnlichen Konstellationen in
Pflegeeinrichtungen beschäftigen.