NRW setzt auf bundesweite Impfpflicht - kein eigenes Gesetz

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land NRW rückt von der Idee einer eigenen
Impfpflicht gegen Masern ab und setzt stattdessen auf das
entsprechende Bundesgesetz, das derzeit vorbereitet wird. Laut diesem
Gesetzentwurf auf Bundesebene sollen Kinder ohne Masernimpfung vom
Kita-Besuch ausgeschlossen werden können, Eltern von ungeimpften
Schulkindern müssten bis zu 2500 Euro Bußgeld zahlen. Das geht aus
der Antwort des Düsseldorfer Gesundheitsministerium auf eine Kleine
Anfrage im Landtag hervor

NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte noch im April
angekündigt, dass er eine generelle Impfpflicht für NRW prüfen wolle.

Landes-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) antwortete
dagegen jetzt dem Abgeordneten Alexander Langguth (fraktionslos),
dass es wohl kein Landesgesetz geben werde - da der Bund bereits eine
Impfpflicht plane. Der entsprechende Gesetzentwurf liege jetzt vor.
Demnach sollen - so Laumann - Kinder ohne Masernimpfung oder
bescheinigter Immunität «künftig vom Kita-Besuch ausgeschlossen
werden».

Bei Schulen sei dies «wegen der Schulpflicht nicht möglich», so
Laumann. Im Sinne des geplanten Bundesgesetzes sollten Eltern, die
ihre Kinder ungeimpft zur Schule schicken, demnach «mit Geldbußen von
bis zu 2500 Euro rechnen müssen», heißt es in der Antwort des
NRW-Gesundheitsministeriums.

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, ist der
Entwurf noch im frühen Stadium der Anhörung. Minister Jens Spahn
(CDU) hatte vor kurzem angekündigt, dass die Impfpflicht am 1. März
2020 in Kraft treten soll.