Spahn weist Datenschutz-Kritik bei E-Patientenakte zurück

Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik
am Datenschutz bei der geplanten elektronischen Patientenakte
zurückgewiesen. «Der Datenschutz ist nicht löchrig. Der Patient
entscheidet selbst, welcher Arzt Einblick in seine Patientenakte
hat», sagte Spahn am Mittwoch beim «Hauptstadtkongress Medizin und
Gesundheit», einem Treffen der Gesundheitsbranche, in Berlin.

Die «Süddeutsche Zeitung» (Dienstag) hatte berichtet, dass die
Patientenakte - geplanter Start ist 2021 - zunächst eine
entscheidende technische Einschränkung haben werde. Für Patienten
werde es am Anfang nicht möglich sein, auszuwählen, welche
Informationen der elektronischen Akte welcher Arzt, Apotheker oder
Therapeut sehen dürfe und welche nicht.

Beispielsweise könnte dann ein Physiotherapeut, der eigentlich nur
die Daten des Orthopäden braucht, in der Akte auch sehen, dass eine
Patientin einen Schwangerschaftsabbruch hatte, schreibt die Zeitung.
Oder ein Apotheker erfahre automatisch auch von der Psychotherapie
seines Kunden.

Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass es am Anfang keine
Möglichkeit für Patienten geben wird, ihre elektronische Akte
individuell so einzustellen, dass je nach Arzt nur ein Teil der
Informationen einsehbar ist. Daran arbeite man aber, sagte ein
Sprecher. Es gebe aber keine Abstriche beim Datenschutz. Denn der
Patient entscheide immer selbst, ob ein Arzt überhaupt Einblick in
die Akte bekomme und welche Daten darin gespeichert würden.

Die elektronische Patientenakte soll laut Koalitionsvertrag 2021
kommen. In der Datei können Patienten Befunde, Diagnosen,
Behandlungsberichte oder Impfungen speichern lassen und haben damit
theoretisch immer alle wichtigen Daten ihrer Krankheitsgeschichte
griffbereit, zum Beispiel auf dem Handy oder Tablet.