Gericht ordnet Wiederaufnahme von Behandlung im Fall Lambert an

Reims (dpa) - Ein französisches Berufungsgericht hat die
Wiederaufnahme der lebenserhaltenden Maßnahmen von Frankreichs
bekanntesten Wachkoma-Patienten angeordnet. Die Ernährung und
Flüssigkeitszufuhr müssten aufrecht erhalten werden, urteilte das
Pariser Berufungsgericht am späten Montagabend nach Angaben des
Senders Franceinfo.

Ärzte im Uniklinikum Reims hatten die Behandlung von Vincent Lambert
am Montagmorgen gestoppt - ein jahrelanger Rechtsstreit war
vorausgegangen. Die Eltern des 42-Jährigen wollten den Tod ihres
Sohnes mit aller Macht verhindern und gingen gegen die Entscheidung
vor.

Lambert ist vor rund zehn Jahren bei einem Verkehrsunfall
verunglückt. Er zog sich dabei schwere Verletzungen am Kopf zu. Er
befindet sich seitdem in einem vegetativen Zustand.

Die Familie hatte sich in Frankreich durch sämtliche Instanzen
geklagt, um den Tod ihres Sohnes zu verhindern. Sie scheiterten dort
immer wieder und auch vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR), der erst am Nachmittag einen erneuten Antrag
der Eltern zurückwies.