Krankenkasse muss teures Haarteil statt Perücke bezahlen

Celle (dpa) - Krankenkassen müssen Patienten alle Kosten für
maßgefertigte Haarteile erstatten, wenn diese aus medizinischen
Gründen erforderlich sind. Das hat das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag veröffentlichten Urteil
entschieden (Az: L4 KR 50/16). Geklagt hatte eine Frau aus
Niedersachsen, die wegen einer Schuppenflechte kreisrunden
Haarausfall hat.

Die 55-Jährige beantragte bei ihrer Krankenkasse, die Kosten von 1290
Euro für ein handgeknüpftes Echthaarteil zu erstatten. Die
Versicherung wollte allerdings nur maximal 511 Euro zahlen und
argumentierte, die Patientin könne auch eine Perücke tragen, da sie
sich ohnehin viel im privaten Umfeld bewege.

Die Richter verurteilten die Kasse jedoch am 26. März zur Erstattung
der Gesamtkosten und ließen keine Revision zu. Nach Überzeugung des
Gerichts ist ein teilweiser Haarverlust bei einer Frau als
Behinderung zu werten. In diesem Fall könne die Frau nicht zum Tragen
einer Perücke gezwungen werden, weil auch ihr Hautarzt dies wegen der
Schuppenflechte für nicht praktikabel hielt. Das Urteil ist nach
Angaben eines Gerichtssprechers in Celle von grundsätzlicher
Bedeutung, aber noch nicht rechtskräftig. Möglich sei noch eine
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.