Sozialgerichte: Gütliche Einigung bei Hartz-IV-Klagen kaum möglich

Wörlitz (dpa) - Neue Regeln für die Jobcenter erschweren aus Sicht
der Landessozialgerichte eine gütliche Einigung bei Streitigkeiten
über Hartz-IV-Leistungen. Die Prozessbevollmächtigten der Jobcenter
dürften nur noch eingeschränkt Vergleiche abschließen, sagte der
Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, Michael Fock, der
Deutschen Presse-Agentur. Sie müssten sich zunächst mit ihren
Vorgesetzten beraten, statt einem ausgehandelten Vergleich noch im
Gerichtssaal zuzustimmen. «Viele Vergleiche kommen deshalb überhaupt
nicht zustande», sagte Fock vor einer Tagung der Präsidenten der
Landessozialgerichte ab Montag in Wörlitz.

Statt einer gütlichen Einigung durch einen Vergleich müssten nun
immer häufiger die Richter entscheiden. «Das ist ein Verlust für den

Rechtsfrieden», sagte Fock. Die Vergleiche hätten auf beiden Seiten
zu mehr Zufriedenheit und Akzeptanz geführt.

Die Belastung der Landessozialgerichte durch Hartz-IV-Klagen sei von
Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich, sagte Fock. In
Sachsen-Anhalt seien fast zwei Drittel der jährlich 15 000 bis 18 000
eingehenden Klagen aus diesem Bereich. In Baden-Württemberg oder
Bayern machten entsprechende Streitigkeiten kaum ein Fünftel der
Klagen aus.

Thema auf der Jahrestagung der Gerichtspräsidenten ist Fock zufolge
auch die Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen
möglicherweise strittiger Abrechnungen. In dem bundesweiten Streit
geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die
Kassen nun vorsorglich per Klage zurückfordern.