Nach Bluttest-Debatte bereiten Abgeordnete Vorschläge vor

Sollen Gen-Untersuchungen zur Gesundheit ungeborener Kinder künftig
von den Kassen bezahlt werden? Im Parlament gab es dazu eine offene
Aussprache, aber noch keine Anträge. Dabei soll es nicht bleiben.

Berlin (dpa) - Nach der Grundsatzdebatte im Bundestag zu Bluttests
vor der Geburt wollen Abgeordnete konkrete Vorschläge vorbereiten.
Sie könnten etwa auf Verbesserungen zielen, über die weitgehende
Einigkeit bestand. In der Debatte habe es jenseits der Frage einer
Kassenzulassung der Tests viele Gemeinsamkeiten gegeben, sagte die
Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer der Deutschen Presse-Agentur. So
seien sich die meisten Redner einig gewesen, die Beratung von
Schwangeren zu verbessern und Familien mit behinderten Kindern
stärker zu unterstützen. «Ich hoffe deshalb, dass wir hinsichtlich
der Rahmenbedingungen möglichst viel im Konsens beschließen können.
»

Rüffer gehört zu einer fraktionsübergreifenden Abgeordneten-Gruppe,
die die offene Orientierungsdebatte im April initiiert hatte. Damals
ging es um grundlegende ethische Fragen. Im Bundestag war dabei eine
breite Zustimmung dafür deutlich geworden, dass die Krankenkassen
auch Bluttests auf ein Down-Syndrom des Kindes bezahlen sollen -
allerdings begrenzt auf Risiko-Schwangerschaften. Mehrere Abgeordnete
warnten dagegen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr
Abtreibungen führen würde. Konkrete Initiativen wie Anträge waren
noch nicht vorgelegt worden, darüber wird nun aber beraten.

Rüffer betonte, viele seien sich auch einig gewesen, dass ethische
Fragen künftig ins Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
einfließen sollten. Das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und
Kliniken entscheidet über neue Kassenleistungen und hat bereits
signalisiert, dass dies bei Bluttests für Schwangerschaften mit
besonderen Komplikationsrisiken als medizinisch begründet angesehen
werde. Ein Beschluss soll voraussichtlich im August gefasst werden.

Bis zur politischen Entscheidung über grundsätzliche Fragen sollte es
ein Moratorium für dieses Verfahren geben, forderte Rüffer. «Es ist
absurd, wenn der G-BA einerseits den Bundestag auffordert, Grenzen
und Bedingungen für molekulargenetische Testverfahren zu definieren,
gleichzeitig aber nun das Verfahren durchzieht.» Die Abgeordnete, die
auch behindertenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion ist, wendet
sich gegen Bluttests als Kassenleistungen.

Seit 2012 werden Schwangeren solche Tests angeboten, mit denen auch
untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie
gelten als nicht so riskant wie Fruchtwasseruntersuchungen. Bisher
sind die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst zu zahlen.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom
mehr als andere Menschen. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden,
daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche
Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und
sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.