Länder erlauben E-Tretroller und fordern härtere Gaffer-Bestrafung

Messer in der Fußgängerzone, Handyvideos beim Unfall, vor allem aber
schnelle Tretroller: Die Beschlüsse des Bundesrats könnten den Alltag
einiger Bürger verändern.

Berlin (dpa) - Die Elektro-Tretroller können kommen - allerdings
nicht für Kinder und nicht auf dem Gehweg. Das ist die Entscheidung
des Bundesrats, auf die am Freitag wohl die meisten gewartet haben.
Doch die Länder machten auch in anderen Dingen Druck auf den Bund.
Ein Überblick über wesentliche Beschlüsse:

E-TRETROLLER: Auf Radwegen dürfen bald Elektro-Tretroller unterwegs
sein. Der Bundesrat machte den Weg für eine Zulassung der sogenannten
E-Scooter mit maximal 20 Kilometern pro Stunde (km/h) im Sommer frei.
Allerdings forderten die Länder strengere Sicherheitsregeln:
Tretroller-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen
nicht auf dem Gehweg fahren. Einen Helm müssen sie nicht tragen und
brauchen auch keinen Führerschein - anders als Fahrräder sollen die
neuen Gefährte aber versicherungspflichtig sein. Die Bundesregierung
will die Änderungen zügig umsetzen, nötig ist noch ein
Kabinettsbeschluss.

GAFFER: Die Länder wollen, dass bei Rettungseinsätzen störende
Schaulustige härter bestraft werden. Sie forderten den Bundestag auf,
Fotos und Videos von toten Unfallopfern zu verbieten. Bisher sind
lediglich lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt.
Das Bundesjustizministerium kündigte die Vorlage eines entsprechenden
Gesetzentwurfs an.

MESSER: Der Bundesrat prüft, ob das Tragen von Messern und Waffen an
öffentlichen Orten wie Schulen, Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder

Bahnhöfen komplett verboten werden sollte. Die Behörden könnten dazu

lokale Waffenverbotszonen bestimmen. Geprüft wird auch, ob
Springmesser und feststehende Messer mit einer langen Klinge gar
nicht mehr in der Öffentlichkeit mitgeführt werden dürfen. In einer
seiner nächsten Sitzungen entscheidet der Bundesrat dann, ob er einen
Gesetzentwurf beim Bundestag einbringt.

GEORDNETE RÜCKKEHR: Mit dem Gesetz, das abgelehnten Asylbewerbern
erschweren soll, ihre Abschiebung zu verhindern, sind die Länder noch
nicht ganz einverstanden. Kritik gab es vor allem, weil Asylbewerber
während ihrer Abschiebungshaft künftig auch in normalen Gefängnissen

untergebracht werden sollen - das sei Minderjährigen und Kindern
nicht zuzumuten. Verschärfungen fordern die Länder unter anderem bei
der Erteilung von langen Einreiseverboten.

HOMOSEXUALITÄT: Die Länder wollen, dass umstrittene Behandlungen zur
angeblichen Heilung von Homosexualität verboten werden.
Homosexualität sei keine Krankheit, die sogenannten Therapien könnten
dagegen schwerwiegende psychische Folgen haben. Gesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) hat bereits ein Verbot der umstrittenen Behandlungen
angekündigt. Nach dem Willen der Länder soll der Bundestag nun auch
prüfen, ob Betroffenen Schadenersatz zusteht.

IDENTITÄTSKARTE: EU-Bürger können künftig mit einer elektronischen

Chipkarte Behörden einfach ihre Identität übermitteln. Vorbild ist
die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, gespeichert werden
Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum. Mit der Karte soll man sich
beispielsweise online identifizieren, um ein Führungszeugnis zu
beantragen oder die Steuererklärung abzugeben. Verpflichtend ist sie
nicht. Das Gesetz soll im Jahr 2020 in Kraft treten.

TIERTRANSPORTE: Der Bundestag prüft, wie Tiertransporte ins Ausland
besser kontrolliert werden können. Dabei geht es unter anderem um die
Übermittlung von Transport- und Ruhezeiten sowie Temperaturen im
Fahrzeug.