Gutachter der Krankenkassen bestätigen etwas mehr Behandlungsfehler

Behandlungsfehler können schwere Folgen für die Patienten haben. Die
Zahl festgestellter Fehler ist etwas gestiegen. Und es gibt eine hohe
Dunkelziffer.

Berlin (dpa) - Gutachter der Krankenkassen haben im vergangenen Jahr
etwas mehr Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Arztpraxen
festgestellt. Bei 14 133 Gutachten nach Patientenbeschwerden wurden
3497 Fehler aufgedeckt. In jedem fünften Fall (2799) verursachten die
Fehler den Schaden beim Patienten, der Anlass für die Überprüfung
war, wie der Medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenkassen (MDK)
am Donnerstag in Berlin mitteilte. In fast jedem dritten Fall davon
handelte es sich um einen Dauerschaden. In 107 Fällen führte ein
Fehler zum Tod oder trug dazu bei. Im Jahr 2017 hatten die Gutachter
3337 Fehler bestätigt.

Allerdings gibt es weit mehr Behandlungsfehler. Die Ärzteschaft, die
eigene Beschwerdestellen hat, hatte ihre Bilanz mit 1499 bestätigten

Fällen bereits vorgelegt. Andere Patienten wenden sich direkt an
Anwälte und Gerichte. Vor allem aber ist die Dunkelziffer hoch, wie
der Vize-Geschäftsführer der Medizinischen Dienste, Stefan
Gronemeyer, sagte. Auf jeden unentdeckten Behandlungsfehler kämen
nach wissenschaftlichen Studien rund 30 unentdeckte Fälle.

Mit 9433 Fällen betrafen rund zwei Drittel der Vorwürfe von Patienten
in der neuen MDK-Statistik Behandlungen in Krankenhäusern. 31 Prozent
aller Vorwürfe beziehen sich auf Orthopädie und Unfallchirurgie, 13
Prozent auf Innere und Allgemeinmedizin und jeweils 9 Prozent auf die
allgemeine Chirurgie und die Frauenheilkunde. Fehler seien für
Betroffene aber etwa bei der Orthopädie einfach leichter erkennbar,
als etwa bei der Medikamentengabe auf einer Intensivstation, so der
MDK.

In Deutschland gibt es pro Jahr rund 20 Millionen Behandlungen in
Krankenhäusern und etwa eine Milliarde Arztkontakte in Praxen. 

Eindringlich mahnten die Kassen stärkere Anstrengungen für die
Fehlervermeidung an. Gronemeyer forderte eine nationale Liste von
schweren, eigentlich vermeidbaren Problemen. Dazu zählen etwa die
Verwechslung der Körperseite oder eines Patienten bei Operationen
oder auch die Verwechslung von Medikamenten. Kliniken, Praxen, aber
auch Pflegedienste bräuchten zudem spezielle Beauftragte für
Patientensicherheit. Derzeit herrsche beim Kampf um mehr Sicherheit
eher Stillstand, kritisierte Gronemeyer.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warf Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) Versäumnisse vor. «Der Medizinische Dienst, die
Bundesärztekammer und Gerichte präsentieren immer wieder ihre
Statistiken zu Behandlungsfehlern», sagte Vorstand Eugen Brysch.
«Dahinter stecken viele Einzelschicksale.» Für den sonst so aktiven
Spahn scheine das jedoch kein Thema zu sein. «Im Koalitionsvertrag
wurde vereinbart, die Patientenrechte zu stärken.» Doch noch immer
fehlten Vorschläge für einen Härtefallfonds, der bei tragischen
Behandlungsfehlern sofort greife.

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Versicherte mit
Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Die Gutachten
sind für Versicherte kostenfrei. Der MDK erstellt sie auf der
Grundlage der Patientenunterlagen sowie eines Gedächtnisprotokolls
des Patienten. Die Gutachten sind eine Grundlage für die Durchsetzung
von Schadenersatzansprüchen.