Familien-Mord von Gunzenhausen - «Klima der Gewalt und Erniedrigung» Von Herbert Mackert, dpa

Für den Mord an seinen drei Kindern und seiner Frau muss ein
31-Jähriger lebenslang hinter Gitter. Vor Gericht zeigt sich das Bild
eines Gewaltmenschen, der seine Familie als seinen Besitz sah und die
Trennungsabsicht seiner Frau nicht verwinden konnte.

Ansbach (dpa) - Für Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger kann es an
der Täterschaft keine Zweifel geben. «Der Angeklagte hat getötet, u
m
seine Frau zu bestrafen. Er hat so gehandelt, wie er immer gehandelt
hat. Nur diesmal hat er eins draufgesetzt», sagt der Ankläger vor der
Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach. Der 31-Jährige
habe in seiner Familie ein «Klima der Gewalt und der Erniedrigung»
geschaffen, um diese zu beherrschen. Mehrmals in der neunjährigen Ehe
habe er seiner Frau mit dem Tod der Kinder gedroht. «Dieses eingeübte
Verhaltensmuster hat er dann «fatal realisiert»», sagt Schrotberger.


Die Erste große Strafkammer verurteilt den Maschinen- und
Anlagenführer am Mittwoch für vier Morde zu einer
lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellt das Gericht die besondere
Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15
Jahren ist damit so gut wie ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter
Claus Körner folgt damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der
Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen und bei allen
vier Opfern heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt,
sagt der Richter.

Am 26. Juni vergangenen Jahres hatte der Angeklagte seine schlafenden
Kinder im Alter von 3, 7 und 9 Jahren sowie seine 29-jährige Ehefrau
mit einem Messer erstochen. Danach sprang der Maschinen- und
Anlagenführer vom Balkon im dritten Obergeschoss. 

Zum Schutz seiner Schwester und der Kinder hatte der Schwager in der
Nacht vom 25. auf den 26. Juni 2018 in der Wohnung im
mittelfränkischen Gunzenhausen übernachtet. Doch dem
Angeklagten gelingt dennoch der Zutritt zur Wohnung. Unter dem
Vorwand, seine Wäsche und ein Ladekabel in Empfang nehmen zu wollen,
lockte er seinen Schwager mit WhatsApp-Kurznachrichten aus dem Haus.

Einen Tag vor den Taten hatte die Frau wegen Gewalt gegen ihre zwei
Söhne Strafanzeige gegen den Mann gestellt, gegen den bereits ein
Kontaktverbot der Polizei bestand. Sie wollte sich von ihm trennen.
Im Prozess hatte der Deutsche, der in Kirgisistan geboren wurde und
mit fünf Jahren mit seinen Eltern nach Deutschland kam, geschwiegen.

Eine verminderte Schuldfähigkeit kann der Angeklagte nicht für sich
geltend machen. Der Chefarzt der forensischen Klinik im
Bezirksklinikum Ansbach, Joachim Nitschke, stellte in seinem
Gutachten keine krankhafte seelische oder hirnorganische Störung
fest. Während der Untersuchungshaft war der Angeklagte dort fünf
Monate lang untergebracht. Bei den Untersuchungen hatte er
angegeben, Stimmen gehört zu haben, die ihn zu den Taten getrieben
hätten. «Es kann aber nicht von einer wahnhaften Erkrankung aus dem
schizophrenen Formenkreis ausgegangen werden», sagte der Gutachter
vor Gericht.

Am Mittwoch verliest das Gericht außerdem die letzte
Polizeivernehmung der Frau. Darin schilderte die 29-Jährige am Tag
vor der Tat die langjährige Gewalt gegen sich und ihre zwei Söhne.
Schon im Kleinkindalter habe ihr Mann die Jungen immer wieder hart an
den Handgelenken angefasst und geschüttelt, wenn ihm etwas nicht
gefallen habe, zitiert Richter Körner aus der Vernehmung.

«Er hat mich auch selbst gepackt und am Hals gewürgt. Er hat den Hang

dazu, Messer zu nehmen. Er hat mir das Messer gezeigt und gesagt,
«Willst du sterben, dann mache ich das fertig»», gab sie bei der

Polizei zu Protokoll. Sie habe nun vor, sich endgültig zu trennen und
am Amtsgericht einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz zu
erwirken. Sie wollte offenbar eine schnelle Härtefallscheidung. Am
nächsten Morgen um kurz nach 5.00 Uhr war sie tot. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig.