Mertin hält Vorstoß zum Ramadanfasten bei Kindern für unnötig

Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert
Mertin (FDP) hält den Vorschlag seiner hessischen Amtskollegin Eva
Kühne-Hörmann (CDU) zum erzwungenen Ramadanfasten bei Kindern für
übrflüssig. «Ich vermag die Notwendigkeit eines neuen
Straftatbestandes nicht zu erkennen», sagte Mertin am Donnerstag in
Mainz. Schon heute könne der Zwang zur Teilnahme am Fasten, sofern er
gesundheitsgefährdend wirke, je nach Fall als Körperverletzung,
Nötigung oder als Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
strafrechtlich geahndet werden. Gleiches könne natürlich auch gelten,
wenn Eltern ihre Kinder unabhängig von religiösen Einstellungen sehr
einseitig, zu viel, zu wenig oder ungesund ernährten.

Kühne-Hörmannn hatte in der «Bild»-Zeitung gesagt, Eltern bestrafen

zu wollen, die ihre schulpflichtigen Kinder zum Fasten zwingen. «Wer
kleine Kinder dazu bringt, in der Zeit des Ramadans zu fasten, übt
einen gesundheitsgefährdenden Einfluss auf diese Kinder aus», sagte
sie der Zeitung. «Durch Eltern oder Dritte erzwungenes Kinderfasten
sollte deshalb gesetzlich untersagt und strafrechtlich sanktioniert
sein.» Der Schutz des Kindeswohls sei an vielen Stellen im
Strafgesetzbuch abgesichert, greife aber in solchen Fällen nicht
ausreichend, sagte Kühne-Hörmann. Konkret schlägt sie eine
Erweiterung des Paragrafen 171 des Strafgesetzbuchs vor.

Mertin befand, Kühne-Hörmann gehe es offensichtlich mit ihrem Vorstoß

weniger um den strafrechtlichen Schutz von Kindern, als um das
Bedienen anti-muslimischer Ressentiments in der Bevölkerung. «Hieran
möchte ich mich nicht beteiligen», sagte der FDP-Politiker.