Ministerin: Allgemeine Impfpflicht kann nicht überwacht werden

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin
Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) hält eine allgemeine Impfpflicht
für nicht machbar. Sie könne weder überwacht noch geahndet werden,
sagte sie am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtages in
Mainz. Daher könne sich eine Impfpflicht allenfalls auf bestimmte
Personengruppen beziehen, zum Beispiel Kinder, Schüler sowie
Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, Kindergärten und
Schulen. Die oppositionelle CDU hatte sich zuletzt für eine
grundsätzliche Pflicht zur Masern-Impfung ausgesprochen.

Bätzing-Lichtenthäler sagte im Ausschuss, bei Kindern gebe es in
Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung
unverändert gute bis sehr gute Impfquoten. Daher stehe eine
Impfpflicht für Kinder beim Eintritt in den Kindergarten oder die
Schule für die Landesregierung «nicht primär im Fokus». Die Regieru
ng
stehe einer bundesweiten Regelung aber offen gegenüber.

Einem Gesetzentwurf des CDU-geführten Bundesgesundheitsministeriums
zufolge soll die Freiwilligkeit von Schutzimpfungen gegen Masern für
bestimmte Gruppen aufgehoben werden. Bätzing-Lichtenthäler sagte, sie
begrüße den Entwurf. Er trage vor dem Hintergrund des Masernausbruchs
in der Südpfalz den Anliegen der Landesregierung Rechnung.

Die Ministerin betonte im Ausschuss, eine besondere Notwendigkeit für
einen vollständigen Impfschutz bestehe für Personal in medizinischen
Einrichtungen. Nach wie vor bestehe für diese Gruppe aber über die
eindringliche Empfehlung zur Impfung hinaus keine Pflicht. Und bei
längst nicht allen Arbeitgebern im medizinischen Bereich bestehe ein
Impfangebot für Mitarbeiter. Für sinnvoll erachtet die Ministerin
eine Impfpflicht vor allem im Fall von über die Luft von Mensch zu
Mensch übertragbaren Krankheiten, die schwere Komplikationen nach
sich ziehen könnten wie etwa Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken.