Ärztepräsident warnt vor Aufweichung des Sterbehilfeverbots

Berlin (dpa) - Nach der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts
über das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe warnt Ärzteprä
sident
Frank Ulrich Montgomery vor einer Aufweichung der Regelung. Wenn man
ärztlich assistierten Suizid erlaube, führe das direkt zu einer
Tötung auf Verlangen, sagte er dem «Tagesspiegel» (Mittwoch). «Wenn

wir Sterbehilfe als Ärzte betreiben sollten, müssten wir es
qualitätsgesichert und nach allen Prinzipien der guten medizinischen
Praxis machen», sagte der Ärztepräsident. «Das würde bedeuten:
Sterbewilligen würde das Gift über einen Venenzugang injiziert. Wo
ist da dann noch der Unterschied zur Euthanasie?»

Die Behauptung, dass Palliativmediziner durch das Gesetz Gefahr
liefen, sich bei der Gabe von schmerzstillenden Medikamenten strafbar
zu machen, sei «Quatsch», sagte Montgomery. «Da werden Gefahren
beschworen, die nicht vorhanden sind.» Die Regelung richte sich gegen
Organisationen, «die sich dadurch finanzieren oder ihre Befriedigung
daraus ziehen, anderen Menschen beim Sterben zu helfen».

Gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch geklagt haben in
Karlsruhe schwerkranke Menschen, Ärzte und professionelle
Suizidhelfer. Er stellt seit Ende 2015 die «geschäftsmäßige Förde
rung
der Selbsttötung» unter Strafe. Es drohen bis zu drei Jahre Haft.
Angehörige und «Nahestehende» sind von dem Verbot ausgenommen.

Der Bundestag wollte mit dem neuen Straftatbestand verhindern, dass
Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der
Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Der Begriff
«geschäftsmäßig» umfasst aber nicht nur kommerzielle Leistungen,

sondern auch die wiederholte unentgeltliche Unterstützung.